Erstellung Vermögensübersicht
von: akrini ()
Datum: 04.06.2021
Hallo,
ich erstelle in diesem Jahr bereits das zweite Mal die EÜR und die Vermögensübersicht für einen gemeinnützigen Verein. Bei der EÜR habe ich keine Schwierigkeiten, aber bei der Vermögensübersicht dafür umso mehr....
1. Anlagevermögen
Der Verein hat keinen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb. Ausgaben für Anschaffungen auch über 250 Euro wurden daher in der Vergangenheit immer direkt als Aufwand erfasst. Trotzdem besteht ein Inventar über die Anlagen (auch solche mit Wert unter 250 Euro) und jährliche Abschreibungen wurden auch berechnet. Diese sind dann nicht als Aufwand in der EÜR erfasst sondern mindern lediglich das Anlagevermögen. Ist dieses Vorgehen korrekt?
Gibt es eine Möglichkeit, dies in Zukunft umzustellen auf das Vorgehen wie bei der steuerlichen Abschreibungspflicht? So wäre das Vorgehen aus meiner Sicht viel leichter nachzuvollziehen.
2. Forderungen und Verbindlichkeiten
Der Verein erhält im nächsten Jahr (also 2021) 20.000 Euro Förderung für ein Projekt. Der Vertrag zwischen Förderer und Verein wurde 2020 unterzeichnet. Diese 20.000 Euro sind unter Forderungen erfasst. Aus eigenen Mitteln muss er 3.800 Euro für das Projekt aufbringen. Damit ergeben sich 23.800 Euro an Verbindlichkeiten, die er nach Ende des Projekts (ebenfalls 2021) gegenüber dem Förderer nachweisen muss, korrekt? Oder mache ich hier einen Denkfehler?
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.
Edited 1 time(s). Last edit at 04.06.2021 by akrini.