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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erstellung Vermögensübersicht
von: akrini ()
Datum: 04.06.2021

Hallo,

ich erstelle in diesem Jahr bereits das zweite Mal die EÜR und die Vermögensübersicht für einen gemeinnützigen Verein. Bei der EÜR habe ich keine Schwierigkeiten, aber bei der Vermögensübersicht dafür umso mehr....

1. Anlagevermögen
Der Verein hat keinen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb. Ausgaben für Anschaffungen auch über 250 Euro wurden daher in der Vergangenheit immer direkt als Aufwand erfasst. Trotzdem besteht ein Inventar über die Anlagen (auch solche mit Wert unter 250 Euro) und jährliche Abschreibungen wurden auch berechnet. Diese sind dann nicht als Aufwand in der EÜR erfasst sondern mindern lediglich das Anlagevermögen. Ist dieses Vorgehen korrekt?
Gibt es eine Möglichkeit, dies in Zukunft umzustellen auf das Vorgehen wie bei der steuerlichen Abschreibungspflicht? So wäre das Vorgehen aus meiner Sicht viel leichter nachzuvollziehen.

2. Forderungen und Verbindlichkeiten
Der Verein erhält im nächsten Jahr (also 2021) 20.000 Euro Förderung für ein Projekt. Der Vertrag zwischen Förderer und Verein wurde 2020 unterzeichnet. Diese 20.000 Euro sind unter Forderungen erfasst. Aus eigenen Mitteln muss er 3.800 Euro für das Projekt aufbringen. Damit ergeben sich 23.800 Euro an Verbindlichkeiten, die er nach Ende des Projekts (ebenfalls 2021) gegenüber dem Förderer nachweisen muss, korrekt? Oder mache ich hier einen Denkfehler?

Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.



Edited 1 time(s). Last edit at 04.06.2021 by akrini.

Re: Erstellung Vermögensübersicht
von: pfeffer ()
Datum: 04.06.2021

Der Verein hat keinen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb. Ausgaben für Anschaffungen auch über 250 Euro wurden daher in der Vergangenheit immer direkt als Aufwand erfasst. Trotzdem besteht ein Inventar über die Anlagen (auch solche mit Wert unter 250 Euro) und jährliche Abschreibungen wurden auch berechnet.
Diese sind dann nicht als Aufwand in der EÜR erfasst sondern mindern lediglich das Anlagevermögen. Ist dieses Vorgehen korrekt?

# Das kann man so machen und ist auch sinnvoll, weil so die Vermögenminderungen erfasst sin. Ein solche Vermögensaufstellung dient aber vor allem dem Mittelverwendungsnachsweis. Die Bewertung ist deswegen nachrangig.


Gibt es eine Möglichkeit, dies in Zukunft umzustellen auf das Vorgehen wie bei der steuerlichen Abschreibungspflicht? So wäre das Vorgehen aus meiner Sicht viel leichter nachzuvollziehen.

# Ja, auch wenn es keine steuerliche Abschreibungspflicht gibt, kann man abschreiben.

Re: Erstellung Vermögensübersicht
von: akrini ()
Datum: 04.06.2021

Lieber Herr Pfeffer,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Damit ist also das Anlagevermögen korrekt dargestellt.

Können Sie mir auch mit den Verbindlichkeiten für das geförderte Projekt weiterhelfen?
Die Ausgaben für das Projekt sind gegenüber dem Förderer nachzuweisen, zuwenig verausgabte Mittel müssten zurückgezahlt werden. Damit belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber dem Förderer auf die komplette Fördersumme plus den Eigenanteil - richtig?

Viele Grüße

Re: Erstellung Vermögensübersicht
von: pfeffer ()
Datum: 04.06.2021

Ich denke nicht, dass man die Fördersumme als Verbindlichkeit ausweisen muss, schon gar nicht, wenn man nicht bilanziert.