Kassengeschäfte ausführen ohne Amt
von: LuHa ()
Datum: 30.05.2021
Hallo,
folgende Situation: ich bin Schatzmeister eines Vereins mit einem Jahresetat von 50T-100T€. Aufgrund persönlicher Umstände (Wegzug, berufliches Pensum) möchte ich mein Amt abgeben. Der Vorstand hat große Probleme, eine/n Nachfolger/in zu finden. Insbesondere geht es dabei um die alltägliche Kassenführung und Rechnungsstellung (eher im weniger aufwändigen Bereich), aber auch um das Schreiben von Förderanträgen und deren Abwicklung/Dokumentation.
Nun ist demnächst MV und die Wahl steht an. Was passiert nun, wenn das Amt des Schatzmeisters unbesetzt bleibt? Gibt es daraus direkte Konsequenzen? Wie kann der Verein damit umgehen, dass er niemanden hat, der diese Aufgaben übernimmt?
Für den Notfall habe ich überlegt, weiterhin rudimentäre Aufgaben (wie Kassenführung, Banking, Rechnungsstellung) zu übernehmen. Kann ich das auch ohne Amt machen, d.h. dass das Amt vakant bleibt und ich aber dennoch weiterhin die Vollmachten bekomme? Was muss dafür geregelt sein, dass die Banken das mitmachen?
Danke und viele Grüße