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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kassengeschäfte ausführen ohne Amt
von: LuHa ()
Datum: 30.05.2021

Hallo,

folgende Situation: ich bin Schatzmeister eines Vereins mit einem Jahresetat von 50T-100T€. Aufgrund persönlicher Umstände (Wegzug, berufliches Pensum) möchte ich mein Amt abgeben. Der Vorstand hat große Probleme, eine/n Nachfolger/in zu finden. Insbesondere geht es dabei um die alltägliche Kassenführung und Rechnungsstellung (eher im weniger aufwändigen Bereich), aber auch um das Schreiben von Förderanträgen und deren Abwicklung/Dokumentation.

Nun ist demnächst MV und die Wahl steht an. Was passiert nun, wenn das Amt des Schatzmeisters unbesetzt bleibt? Gibt es daraus direkte Konsequenzen? Wie kann der Verein damit umgehen, dass er niemanden hat, der diese Aufgaben übernimmt?

Für den Notfall habe ich überlegt, weiterhin rudimentäre Aufgaben (wie Kassenführung, Banking, Rechnungsstellung) zu übernehmen. Kann ich das auch ohne Amt machen, d.h. dass das Amt vakant bleibt und ich aber dennoch weiterhin die Vollmachten bekomme? Was muss dafür geregelt sein, dass die Banken das mitmachen?

Danke und viele Grüße

Re: Kassengeschäfte ausführen ohne Amt
von: pfeffer ()
Datum: 30.05.2021

Wenn der Schatzmeister Teil des BGB-Vorstandes ist, muss evtl. der Vorstand per Satzungsändeurng verkleinert werden. Die Aufgaben bleiben aber. Es muss aber kein eigenens Amt für dieses Aufgaben geben.

Wie kann der Verein damit umgehen, dass er niemanden hat, der diese Aufgaben übernimmt?

# Die Aufgaben liegen dann automatisch bei den anderen Vorstandsmitgliedern.

Für den Notfall habe ich überlegt, weiterhin rudimentäre Aufgaben (wie Kassenführung, Banking, Rechnungsstellung) zu übernehmen. Kann ich das auch ohne Amt machen, d.h. dass das Amt vakant bleibt und ich aber dennoch weiterhin die Vollmachten bekomme?

# Ja, dann sollte aber geklärt sein, dass Sie das im Auftrag des Vorstands machen und nicht als unbestellter Vertreter. Die Zuständigkeit (und Haftung) liegt dann beim Vorstand. Sie wären lediglich "Verrichtungsgehilfe"

Was muss dafür geregelt sein, dass die Banken das mitmachen?

# Das ist das kleinste Problem, weil für das Konto für jede beliebige Person Vollmacht erteilt werden kann.

Re: Kassengeschäfte ausführen ohne Amt
von: LuHa ()
Datum: 31.05.2021

Danke für die schnelle Rückmeldung, d.h. am besten setzen wir ein Schriftstück auf, in dem ich mit der operativen Führung der Kasse beauftragt werde und in dem die Verantwortung/Haftung des Vorstands festgeschrieben ist?

Zur Satzung: Der Schatzmeister ist Teil des BGB-Vorstandes (neben drei weiteren Personen). Jedes Mitglied ist aber bis zu 5000€ allein vertretungsberechtigt, darüber hinaus zu zweit. Das sollte also kein Problem sein, wenn das Amt erstmal unbesetzt ist? Würden ungern direkt nochmal die Satzung anpassen.

Re: Kassengeschäfte ausführen ohne Amt
von: pfeffer ()
Datum: 31.05.2021

... d.h. am besten setzen wir ein Schriftstück auf, in dem ich mit der operativen Führung der Kasse beauftragt werde und in dem die Verantwortung/Haftung des Vorstands festgeschrieben ist?

Ja, so würde ich das machen.