Mittelweitergabe und Spendenbescheinigung
von: der REV ()
Datum: 19.05.2021
Hallo,
jetzt ist ja die Mittelweitergabe insgesamt erheblich erleichtert worden.
Nun möchte unser Sportverein eine Sponsorenrallye veranstalten und die Sponsorengelder dann an örtliche Kindergärten weiterleiten.
Ich nehme an, dass die Sponsorengelder bescheinigungsfähig sind (da KiGa begünstigt). Kann der Verein nun aber auch für den Zweck Bildung/Erziehung bescheinigen, obwohl nicht in Satzung enthalten oder muss auf Sportförderung (obwohl nicht Verwendungszweck) bescheinigt werden?
Weiß jemand Rat? Dankeschön!