Vier-Augen-Prinzip bei Kassenprüfung?
von: MKM_aus_S ()
Datum: 27.03.2021
Guten Tag,
wegen Corona (d.h. a) wegen der ordnungsrechtlichen Bestimmungen und b) wegen der Zurückhaltung der Prüfer als Risikogruppe) wollen unsere beiden Kassenprüfer nicht gemeinsam mit den zu Prüfenden zusammenkommen. Ein Prüfer allein mit den zu Prüfenden geht. Meine Frage: Gibt es eine Verpflichtung zum Vier-Augen-Prinzip der Kassenprüfer im Vereinsrecht? In unseren Satzungen ist diesbezüglich nichts gesagt. Welches Vorgehen kann empfohlen werden?
Vielen Dank für eine Information,
mit freundlichen Grüßen
Marcel Kumos