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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vier-Augen-Prinzip bei Kassenprüfung?
von: MKM_aus_S ()
Datum: 27.03.2021

Guten Tag,
wegen Corona (d.h. a) wegen der ordnungsrechtlichen Bestimmungen und b) wegen der Zurückhaltung der Prüfer als Risikogruppe) wollen unsere beiden Kassenprüfer nicht gemeinsam mit den zu Prüfenden zusammenkommen. Ein Prüfer allein mit den zu Prüfenden geht. Meine Frage: Gibt es eine Verpflichtung zum Vier-Augen-Prinzip der Kassenprüfer im Vereinsrecht? In unseren Satzungen ist diesbezüglich nichts gesagt. Welches Vorgehen kann empfohlen werden?
Vielen Dank für eine Information,
mit freundlichen Grüßen
Marcel Kumos

Re: Vier-Augen-Prinzip bei Kassenprüfung?
von: pfeffer ()
Datum: 27.03.2021

Es gibt keine Verpflichtung (weil die Kassenprüfung nicht gesetzlich regelt ist), die sich nicht aus der Satzung ergibt.

Re: Vier-Augen-Prinzip bei Kassenprüfung?
von: Danke! ()
Datum: 29.03.2021

k.T.