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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verwaltung von Fremdgeld
von: kit ()
Datum: 26.01.2021

Hallo

wie verfahre ich mit Fremdgeld (Essensgeld, dass zweckgebunden eingenommen wird)
Nach meinem Verständnis darf es in der Vereinsbuchhaltung und der EÜR gar nicht auftauchen,
da es sonst das Betriebsergebnis verfälschen würde.
Es ist ja Geld, das dem Verein nicht gehört.
Reicht es aus, wenn über dieses Geld ein Kassenbuch geführt wird? Oder muss ich den Geldbestand
verbuchen und am Jahresende dann irgendwie so umbuchen, dass es in der EÜR nicht erscheint???

Herzlichen Dank für die Hilfe!

Re: Verwaltung von Fremdgeld
von: pfeffer ()
Datum: 26.01.2021

Es kann sich hier um sog. durchlaufenden Posten handeln, die in der Tat in die EÜR nicht eingehen dürfen.
Das setzt aber voraus, dass die Gelder im Namen und Rechnung eines Dritten (z.B. des Essenanbieters) vereinnahmt werden und dieser keine vertragliche Beziehung zum Verein hat.
Man kann sie einfach als Zugang/Abgang in Kasse oder Bank buchen. Das ist dann als bloße Bestandsbuchung nicht erfolgswirksam.

Re: Verwaltung von Fremdgeld
von: kit ()
Datum: 27.01.2021

Ein- und Ausgaben durchlaufend zu buchen erscheint für mich auch logisch, aber was passiert mit dem Geldbeständen, die zum 31.12. in der Kasse verbleiben?
Beim Essensgeld gehen die Einnahmen- und Ausgaben nicht immer auf, weil in unseren Kitas selbst gekocht wird.
Meine Idee wäre, für die Kita-Kassen in Lexware eine eigene Firma anzulegen und die Gelder damit zu verwalten, damit es keine Vermischung mit den Vereinsgeldern gibt.
Könnte ich das so machen, oder haben Sie eine bessere Idee?

Besten Dank im Voraus!

Re: Verwaltung von Fremdgeld
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2021

Ein- und Ausgaben durchlaufend zu buchen erscheint für mich auch logisch, aber was passiert mit dem Geldbeständen, die zum 31.12. in der Kasse verbleiben?

# Da es nicht in die Gewinnermittlung eingeht, spielt das keine Rolle.
Mir scheint, hier besteht ein grundlegendes Missverständnis bezüglich der EÜR.
Die Kasse gehört da nicht rein!

Beim Essensgeld gehen die Einnahmen- und Ausgaben nicht immer auf, weil in unseren Kitas selbst gekocht wird.

# Wer wird denn da für die Verpflegung bezahlt? Selbstkochen hört sich nicht nach einem durchlaufenden Posten an.

Meine Idee wäre, für die Kita-Kassen in Lexware eine eigene Firma anzulegen und die Gelder damit zu verwalten, damit es keine Vermischung mit den Vereinsgeldern gibt.

# Um Himmels Willen, das wäre ein viel zu großer Aufwand.
Die Sache ist doch eigentlich nicht kompliziert:
- Entweder ist es ein durchlaufender Posten (dagegen spricht, dass Geld übrig bleibt)
- oder es ist eine Eigeneinnahme
Beides ist doch buchhalterisch kein Problem?!