Re: Verwaltung von Fremdgeld
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2021
Ein- und Ausgaben durchlaufend zu buchen erscheint für mich auch logisch, aber was passiert mit dem Geldbeständen, die zum 31.12. in der Kasse verbleiben?
# Da es nicht in die Gewinnermittlung eingeht, spielt das keine Rolle.
Mir scheint, hier besteht ein grundlegendes Missverständnis bezüglich der EÜR.
Die Kasse gehört da nicht rein!
Beim Essensgeld gehen die Einnahmen- und Ausgaben nicht immer auf, weil in unseren Kitas selbst gekocht wird.
# Wer wird denn da für die Verpflegung bezahlt? Selbstkochen hört sich nicht nach einem durchlaufenden Posten an.
Meine Idee wäre, für die Kita-Kassen in Lexware eine eigene Firma anzulegen und die Gelder damit zu verwalten, damit es keine Vermischung mit den Vereinsgeldern gibt.
# Um Himmels Willen, das wäre ein viel zu großer Aufwand.
Die Sache ist doch eigentlich nicht kompliziert:
- Entweder ist es ein durchlaufender Posten (dagegen spricht, dass Geld übrig bleibt)
- oder es ist eine Eigeneinnahme
Beides ist doch buchhalterisch kein Problem?!