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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ein Geschenk als Dankeschön
von: Marc ()
Datum: 20.01.2021

Hallo!

Wir werden im Verein einen Vorstandswechsel machen und möchten dem alten Vorstand ein kleines Geschenk als Dankeschön für die Arbeit der vergangenen zwei Jahre überreichen.

Ein Vorstandsmitglied hat den Verein allerdings im vergangenen Jahr verlassen.

Unser Jahresbeitrag liegt bei 20 EUR.

In welchem Gegenwert dürfen wir jeweils ein Geschenk besorgen, ohne dass wir die Gemeinnützigkeit verlieren. Und wir buchen wir?
Aktives Mitglied -> Mitgliederpflege
ehmaliges Mitglied?

Vielen Dank für die Antwort
Marc

Re: Ein Geschenk als Dankeschön
von: pfeffer ()
Datum: 21.01.2021

Leider gibt es hier keine bundeseinheitlichen Regelungen. In einigen Bundesländern haben die Finanzministerien Vorgaben gemacht. Ich welchem hat Ihr Verein seinen Sitz?

Re: Ein Geschenk als Dankeschön
von: Marc ()
Datum: 21.01.2021

Danke für die schnelle Reaktion. Der Sitz ist in NRW.

Re: Ein Geschenk als Dankeschön
von: pfeffer ()
Datum: 21.01.2021

Für NRW gibt es keine besonderen Vorgaben. Mindestens erlaubt wären dann 40 Euro.

Re: Ein Geschenk als Dankeschön
von: Marc ()
Datum: 21.01.2021

Vielen Dank. Gilt das auch für das ehemalige Mitglied, oder muss ich diese Ausgabe dann anders verbuchen?

Re: Ein Geschenk als Dankeschön
von: pfeffer ()
Datum: 21.01.2021

Nein, auch das können "Kosten der Mitgliederpflege" sein.

Re: Ein Geschenk als Dankeschön
von: Rainer Lindner ()
Datum: 01.11.2022

pfeffer schrieb:
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> Für NRW gibt es keine besonderen Vorgaben.
> Mindestens erlaubt wären dann 40 Euro.


Wie sieht es hier in Bayern aus?
Wie ist es bei einem "Dankeschön" an Spender, die nicht Vereinsmitglieder sind?

Re: Ein Geschenk als Dankeschön
von: pfeffer ()
Datum: 01.11.2022

Das kann im Rahmen von Repräsentationskosten o.k. sein. Spender sind hier quasi Geschäftspartner. Es kommt natürlich darauf an, ob solche Leistungen angemessen und üblich sind.