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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vergütung Chorleiterin
von: Gerd ()
Datum: 18.01.2021

Wir (Gesangsverein e.V.) vergüten unsere Dirigentin monatlich per Banküberweisung je nach angefallenen Proben und Auftritten. Eine schriftliche Vereinbarung liegt nicht vor. Pro Jahr liegt diese Vergütung zwischen 4 und 5 T€. Ich buche diese Kosten in der EÜR als "Kosten Chorleiter" in das Konto 02550, mehr mache ich nicht. Ist das korrekt?
Vielen Dank

Re: Vergütung Chorleiterin
von: pfeffer ()
Datum: 18.01.2021

Eine schriftliche Vereinbarung ist immer empfehlenswert.
"Personalkosten" wäre nicht ganz korrekt, weil die Chorleiterin vermutlich selbstständig tätig ist. Das wären dann "Fremdleistungen". Der SKR 49 hat hier aber kein spezielles Konto.