Re: Vergütung Chorleiterin
von: pfeffer ()
Datum: 18.01.2021
Eine schriftliche Vereinbarung ist immer empfehlenswert.
"Personalkosten" wäre nicht ganz korrekt, weil die Chorleiterin vermutlich selbstständig tätig ist. Das wären dann "Fremdleistungen". Der SKR 49 hat hier aber kein spezielles Konto.