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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einnahmen zur Erfüllung des Vereinszwecks
von: benj-a-84-2 ()
Datum: 13.01.2021

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum. Wir sind dabei einen gemeinnützigen Verein zu gründen. Die Buchhaltung scheint eine recht sensible Angelegenheit zu sein und es kommen mir beim erstellen der Sachkonten einige Fragen.

Eine Frage bezieht sich auf die Einnahmen welche der Verein zur Erfüllung des Vereinszwecks aufweist.
Der Verein hat eine Schule für junge Erwachsene, welche als gemeinnützig einzustufen ist. Um den Zweck zu erfüllen werden Schulgebühren erhoben. Werden diese Schulgebühren nun als Einnahmen im ideellen Bereich gebucht oder ist das dem Zweckbetrieb zuzuordnen? Danke für die Hilfe :)

Gruß.

Re: Einnahmen zur Erfüllung des Vereinszwecks
von: pfeffer ()
Datum: 13.01.2021

Schulgebühren sind bei gemeinnützigen Bildungseinrichtungen, Einnahmen des Zweckbetriebs.

Re: Einnahmen zur Erfüllung des Vereinszwecks
von: benj-a-84-2 ()
Datum: 13.01.2021

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das heisst dann mit 7% zu versteuern, richtig?

Re: Einnahmen zur Erfüllung des Vereinszwecks
von: pfeffer ()
Datum: 13.01.2021

Je nach Art der Schule könnte das Schulgeld nach § 4 Nr. 21 oder 22a umsatzsteuerfrei sein.

Re: Einnahmen zur Erfüllung des Vereinszwecks
von: benj-a-84-2 ()
Datum: 14.01.2021

Das hilft schon sehr weiter, Danke!

Sollten also die Schulkosten steuerfrei sein, macht es Sinn das unter ertragsneutrale Posten zu buchen (also Kontenklasse 3) oder im ideellen Bereich als Einnahmen (Kontenklasse 2)? Oder ist das sogar egal?

Re: Einnahmen zur Erfüllung des Vereinszwecks
von: pfeffer ()
Datum: 14.01.2021

Nein, ertragsteuerlich bleibt es Zweckbetrieb. Die Befreiung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer.