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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kulturverein baut eine Feste Dj Hütte auf dem gemieteten Gelände
von: Richarde ()
Datum: 12.01.2021

Hallo Zusammen,

Wir, ein Kultruverein "bauen eine Holz-Dj-Hütte auf dem Hof des gemieteten Vereinsgeländes" welche für viele verschiedene Veranstaltungen, bei Plena als Technik Behausung, für neue Dj´s als Ort des Probierens und um dem Hof ein Kultures Flair mit Musik zu geben dienen soll.

Wir wissen nun aber nicht genau ob die Ausgaben dafür eher Zweckbetrieb oder ideeler Bereich ist - und bestenfalls auf wleche(s) Konto/Konten man die Ausgaben bucht. (SKR49)

Auszug aus der Satzung:

§ 2 Zweck des Vereins
Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere die Förderung und Verbindung von jungen Künstlern der elektronischen Musikszene aus unterschiedlichen Kulturen und Ländern

§ 3 Maßnahmen zur Förderung des Vereinszwecks
Seine Ziele verwirklicht der Verein, indem er durch

- Betreuung und Vernetzung von Künstlern, Gruppen und Kulturschaffenden,
- Darbietung einer Integrationsplattform im Zuge von Veranstaltungen,
- Beratung und Hilfe beim Ausrichten von Veranstaltungen,
- Präsentationen künstlerischer Arbeiten oder Ausstellungen kultureller Art und
- Anbieten von Vorträgen, Seminaren, Workshops und Kursen zu Themen aus Kunst
und Kultur (z.B. integrative Konzepte, Awareness Workshops, Erste-Hilfe-Kurse, Sensibilisierungskurse, Musikproduktion, -visualisierung, DJ-Showcases, DJ Workshops, digitale bzw. analoge Formate, Veranstaltungstechnik, Philosophie-Vorträge, Reise-Vorträge) eine inspirierende Plattform des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens, der regionalen, überregionalen und internationalen Künstlerkultur, bietet.
- Der Verein kümmert sich des Weiteren um die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer inländischer steuerbegünstigter Körperschaften (beispielsweise
durch Wohltätigkeitsveranstaltungen oder Fundraising).

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, die Abgrenzung von Ausgaben zwischen ideell und Zweckbetrieb macht uns derzeit generell die größten Kopfschmerzen, falls da noch jemand eine "allgemeingültige" Beschreibung / Definition anbieten kann wäre das toll. Die meisten Unterlagen in Büchern und im Netz beziehen sich auf Einnahmen.

Vielen Dank und viele Grüße

Richard

Re: Kulturverein baut eine Feste Dj Hütte auf dem gemieteten Gelände
von: pfeffer ()
Datum: 12.01.2021

Der Bezug zu den Satzungszwecken ist ja wohl gegeben. Die Frage ist also einzig, ob das Gebäude bei zweckbezogenen Veranstaltungen genutzt wird, bei denen Einnahmen erwirtschaftet werden. Das fiele dann (anteilig) in den Zweckbetrieb, ansonsten ist es ideeller Bereich.
Was mich bei den Satzungszwecke etwas wundert ist, dass die Durchführung kultureller Veranstaltungen selbst kein Satzungszweck ist.

Re: Kulturverein baut eine Feste Dj Hütte auf dem gemieteten Gelände
von: Richarde ()
Datum: 12.01.2021

pfeffer schrieb:
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> Der Bezug zu den Satzungszwecken ist ja wohl
> gegeben. Die Frage ist also einzig, ob das Gebäude
> bei zweckbezogenen Veranstaltungen genutzt wird,
> bei denen Einnahmen erwirtschaftet werden. Das
> fiele dann (anteilig) in den Zweckbetrieb,
> ansonsten ist es ideeller Bereich.

Vielen Dank für die Antwort, ja, dann ist es bei uns Ideell da wir keine Eintrittsgelder bei Veranstaltungen einnehmen und die Hütte zudem ausschließlich für Vereinszwecke genutzt wird.

Im SKR49 finde ich nun aber kaum Konten für Ausgaben im Ideellen Bereich. Gibt es noch Umfangreichere Version des Kontenrahmens?


pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Was mich bei den Satzungszwecke etwas wundert ist,
> dass die Durchführung kultureller Veranstaltungen
> selbst kein Satzungszweck ist.

Ja, stimmt. Das könnten wir mal mit anpassen, ist aber Tatsächlich nicht unser Hauptzweck.

Vielen Dank und viele Grüße
Richard

Re: Kulturverein baut eine Feste Dj Hütte auf dem gemieteten Gelände
von: pfeffer ()
Datum: 12.01.2021

Gibt es noch Umfangreichere Version des Kontenrahmens?

# Nein. Da muss man selbst Hand anlegen.

Re: Kulturverein baut eine Feste Dj Hütte auf dem gemieteten Gelände
von: Richarde ()
Datum: 14.01.2021

Richarde schrieb:

> Vielen Dank für die Antwort, ja, dann ist es bei
> uns Ideell da wir keine Eintrittsgelder bei
> Veranstaltungen einnehmen und die Hütte zudem
> ausschließlich für Vereinszwecke genutzt wird.

Wenn wir Veranstaltungen durchführen, ist der Eintritt immer frei - Gewinn erzielen wir durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an der Bar.
Wir hätten dann im Grunde kein Zweckbetrieb, sehe ich das richtig? Also Ausgaben für Deko wäre dann ideell und auch alle weitere Ausgaben in Zusammenhang mit Veranstaltungen außer den Dingen welche Eindeutig der Bar zugeordnet werden und in den Wirtschaftlichen Bereich kommen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Re: Kulturverein baut eine Feste Dj Hütte auf dem gemieteten Gelände
von: pfeffer ()
Datum: 14.01.2021

Wir hätten dann im Grunde kein Zweckbetrieb, sehe ich das richtig?

# Ganz richtig

Also Ausgaben für Deko wäre dann ideell und auch alle weitere Ausgaben in Zusammenhang mit Veranstaltungen außer den Dingen welche Eindeutig der Bar zugeordnet werden und in den Wirtschaftlichen Bereich kommen.

# Zwar kann auch die Deko in den steuerpflichtigen Bereich fallen. Aber grundsätzlich sehe ich das auch so.

Re: Kulturverein baut eine Feste Dj Hütte auf dem gemieteten Gelände
von: Richarde ()
Datum: 14.01.2021

Vielen Dank und viele Grüße