Re: Schadensersatz verbuchen
von: Dominik ()
Datum: 07.01.2021
pfeffer schrieb:
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> Der Vorsteuerabzug ist möglich. Man könnte
> deswegen dem Mitglied nur den Nettobetrag als
> Ersatzleistung aufbürden. Bei einer solchen
> Ersatzzahlung würde man i.d.R. aber auch Alter und
> Erhaltungszustand berücksichtigen.
Der Regelfall ist, dass das Mitglied der Gruppe es verschlürt hat und nun jetzt die Neuanschaffung bezahlen muss.
Die Ersatzzahlung darf auch ein Minus ausweisen (Ersatzleistung minus Ausgabe für Neuanschaffung) , wenn es ein Ersatzbeschaffung ist wo Alter und Erhaltungszustand eine Rolle spielen? verstehe ich das richitg oder wie darf ich die Ausage einordnen?
Als Einnahme Konto kann ich das auch als Ersatzleistung betiteln, oder gibt es da in dem Kontenrahmen für Vereine eine gezieltes Konto was ich ansprechen muss?