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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Schadensersatz verbuchen
von: Dominik ()
Datum: 07.01.2021

Hallo zusammen,

Wir als Verein haben Kostüme und Trikots an Spieler verliehen.
Angeschafft wurden die im Zweck bzw idellen Bereich.

Falls jemand diese nicht zurück gibt bzw verschlürt und wir eine Ersatzbeschaffung machen müssen, die wir dem Mitglied
In Rechnung stellen, fällt das dann als sonstige Einnahmen in den Idellen Bereich bzw Zweckbetrieb oder in den Wirtschaftlichen Bereich als Verkauf?

Re: Schadensersatz verbuchen
von: pfeffer ()
Datum: 07.01.2021

Da es nicht um Warenverkauf geht, wird die Ersatzzahlung dem Bereich zugeordnet, in dem die Kleidung genutzt wird. Da hier ein Leistungstausch fehlt, fällt auch keine Umsatszsteuer an.

Re: Schadensersatz verbuchen
von: Dominik ()
Datum: 07.01.2021

Vielen Dank für die Rückmeldung.
Wenn die Einnahme dem Zweckbetrieb zuzuordnen ist, darf die Eingangsrechnung für den Neukauf dann mit Vorsteuer verbucht werden oder muss darauf verzichtet werden, da auch der Eingangsumsatz keine Umsatzsteuer generiert?

Re: Schadensersatz verbuchen
von: pfeffer ()
Datum: 07.01.2021

Der Vorsteuerabzug ist möglich. Man könnte deswegen dem Mitglied nur den Nettobetrag als Ersatzleistung aufbürden. Bei einer solchen Ersatzzahlung würde man i.d.R. aber auch Alter und Erhaltungszustand berücksichtigen.

Re: Schadensersatz verbuchen
von: Dominik ()
Datum: 07.01.2021

pfeffer schrieb:
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> Der Vorsteuerabzug ist möglich. Man könnte
> deswegen dem Mitglied nur den Nettobetrag als
> Ersatzleistung aufbürden. Bei einer solchen
> Ersatzzahlung würde man i.d.R. aber auch Alter und
> Erhaltungszustand berücksichtigen.


Der Regelfall ist, dass das Mitglied der Gruppe es verschlürt hat und nun jetzt die Neuanschaffung bezahlen muss.

Die Ersatzzahlung darf auch ein Minus ausweisen (Ersatzleistung minus Ausgabe für Neuanschaffung) , wenn es ein Ersatzbeschaffung ist wo Alter und Erhaltungszustand eine Rolle spielen? verstehe ich das richitg oder wie darf ich die Ausage einordnen?

Als Einnahme Konto kann ich das auch als Ersatzleistung betiteln, oder gibt es da in dem Kontenrahmen für Vereine eine gezieltes Konto was ich ansprechen muss?

Re: Schadensersatz verbuchen
von: pfeffer ()
Datum: 07.01.2021

Üblicherweise beziehen sich Schadensersatzzahlungen ja auf den Zeitwert und nicht auf den Neuwert.
Ein Minus entstünde nur per Saldo, es wird aber nicht gebucht, weil ja Neuanschaffung und Schadensersatz getrennt erfasst werden
Ein spezielles Konto gibt es dafür (im SKR 49) nicht. Man wird das unter Sonstige Einnahmen buchen



Edited 1 time(s). Last edit at 07.01.2021 by pfeffer.

Re: Schadensersatz verbuchen
von: Dominik ()
Datum: 07.01.2021

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Üblicherweise beziehen sich
> Schadensersatzzahlungen ja auf den Zeitwert und
> nicht auf den Neuwert.
> Ein Minus entstünde nur per Saldo, es wird aber
> nicht gebucht, weil ja Neuanschaffung und
> Schadensersatz getrennt erfasst werden
> Ein spezielles Konto gibt es dafür (im SKR 49)
> nicht. Man wird das unter Sonstige Einnahmen
> buchen


Das macht Sinn, Vielen Dank für die Auskunft.