Steuererklärung bei geringen Einnahmen
von: Dirk78 ()
Datum: 06.01.2021
Guten Tag,
unser kleiner Verein, der nicht gemeinnützig ist, hatte im Gründungsjahr 2020 Gesamt-Einnahmen (ideeller + wirtschatlicher Bereich) im dreistelligen Bereich. Er betreibt auch ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung). Es stellen sich nun folgende Fragen:
1. Muss überhaupt eine Steuererklärung abgegeben werden? Denn es müssen ja wegen den geringen Einnahmen weder Umsatzsteuer noch Gewerbesteuer noch Körperschaftssteuer gezahlt werden, richtig?
2. Falls eine Steuererklärung abgegeben werden muss: Kann man auf die Aufteilung in ideeller Bereich und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb aufgrund der geringen Einnahmen verzichten?
Vielen Dank,
Dirk