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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuererklärung bei geringen Einnahmen
von: Dirk78 ()
Datum: 06.01.2021

Guten Tag,

unser kleiner Verein, der nicht gemeinnützig ist, hatte im Gründungsjahr 2020 Gesamt-Einnahmen (ideeller + wirtschatlicher Bereich) im dreistelligen Bereich. Er betreibt auch ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung). Es stellen sich nun folgende Fragen:

1. Muss überhaupt eine Steuererklärung abgegeben werden? Denn es müssen ja wegen den geringen Einnahmen weder Umsatzsteuer noch Gewerbesteuer noch Körperschaftssteuer gezahlt werden, richtig?

2. Falls eine Steuererklärung abgegeben werden muss: Kann man auf die Aufteilung in ideeller Bereich und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb aufgrund der geringen Einnahmen verzichten?

Vielen Dank,
Dirk

Re: Steuererklärung bei geringen Einnahmen
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2021

Wenn der Verein nicht steuerpflichtig geworden ist, gibt es keine Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben.
Das Finanzamt könnten aber eine verlangen, um zu prüfen, ob eine Steuerpflicht vorliegt. Das wäre aber abzuwarten.

Re: Steuererklärung bei geringen Einnahmen
von: Dirk78 ()
Datum: 06.01.2021

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Angenommen das FA würde eine Steuererklärung fordern: Können wir dann alle Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Einnahmen durch Produktverkäufe, etc.) in einen Topf werfen oder muss das aufgesplittet werden?

Dem FA wäre ja sofort klar, dass keine Steuern gezahlt werden müssen bei Einnahmen in dreistelliger Höhe?

Re: Steuererklärung bei geringen Einnahmen
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2021

Die Frage ist ja, in welcher Weise das FA die Einnahmen/Überschüsse nachgewiesen haben will.
Grundsätzlich kämen die nichtunternehmerischen Einnahmen bei der Gewinnermittlung (Anlage EÜR) gar nicht in Ansatz, weil sie keiner Einkunftsart zuzurechen sind. Wenn Sie sie reinrechnen, hat das dennoch steuerlich keine Folgen und würde dem FA wohl egal sein.