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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufnahmegebühr
von: Ella ()
Datum: 14.12.2020

Hallo Herr Pfeffer,
in unserem Verein für Kinderbetreuung werden, bei Aufnahme des Kindes für jedes Jahr des Besuches, Gebühren, in Höhe von 250,00 € fällig. Diesen verwenden wir für den Aufbau der Einrichtung.
Können wir für diese Gebühren eine Spendenbescheinigung in gleicher Weise wie für den Mitgliedsbeitrag ausstellen?
Vielen Dank
Ella

Re: Aufnahmegebühr
von: pfeffer ()
Datum: 14.12.2020

Da die Gebühr mit der Aufnahme des Kindes verbunden ist, sehe ich darin ein Entgelt für die Betreuungsleistung, keine Spende. Dann kann die Gebühr aber im Rahmen der Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich abgesetzt werden.

Re: Aufnahmegebühr
von: Ella ()
Datum: 16.12.2020

Vielen herzlichen Dank