Ausgaben Vorverein
von: Elena Weydt ()
Datum: 05.11.2020
Lieber Herr Pfeffer,
nochmals vielen Dank für Ihr Seminar gestern Abend! Das war sehr informativ und hilfreich. Ich habe aber trotzdem noch ein Paar Fragen an Sie, wenn Sie erlauben.
Im August haben wir einen Verein gegründet (Podcasts & Community), der im Oktober eingetragen wurde. Jetzt sind die Papier beim Finanzamt für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Wir haben noch kein Konto (kommt demnächst), aber trotzdem schon Ausgaben für Kopien, Notar, Mittagessen für Gründungsmitglieder, Mikrophone etc., die entweder Bar- oder per EC-Karte des Vorstandes/ des Mitgliedes bezahlt wurden und gelten als ein zinsloses Darlehen für unseren Verein. Jetzt kommen die Fragen:
1. Dürfen wir die Ausgaben, die VOR dem Gründungstreffen waren (z.B. für Mikrophone) berücksichtigen?
2. Wie (wenn überhaupt) kann man die Ausgaben, die per EC-Karte des Vorstandes bezahlt wurden, richtig buchen? (Ich habe mich für Doppelte Buchführung mit MTH Software entschieden).
Ich bedanke mich bei Ihnen ganz herzlich für Ihre Antwort!
Schöne Grüße,
Elena Weydt