Inkasso für Beiträge - Kosten verbuchen
von: Dominik B. ()
Datum: 02.11.2020
Hallo zusammen,
ich habe eine Beitragsforderung an ein Inkassounternehmen weitergegeben.
Wir sind als Verein generell vorsteuerabzugsfähig, da unsere Umsätze zu hoch sind im WB.
Das Geld wurde bezahlt und wir haben vom IK Büro eine Abrechnung erhalten.
Wir haben 322 Euro Beitrag erhalten und haben Mwst belastet bekommen, die dem Schuldner für die Dienstleistung nicht in Rechnung gestellt werden darf, (aufgrund eines Beschlusses des BFH) da wir vorsteuerabzugsfähig sind. 12,11 Euro in total.
Ich möge mir die mit der Steuererklärung wieder holen ist dort vermerkt.
Wie ist denn das zu verstehen und wie buche ich das?
Ich bekomme nämlich nur 309,89 Euro überwiesen.
Ich hätte einfach 322 Euro als Einnahme im idellen Bereich gebucht und die 12,11 Euro als Kosten im idellen Bereich und hätte mir die Mwst gar nicht zurück geholt.
Wäre sowas auch zulässig?
Ich kann ja nur im Wirtschaftlichen Bereich und Zweckbetrieb Vst ziehen oder irre ich da und die Inkassodienstleistung habe ich für den idellen Bereich durchführen lassen.
Oder ist das über eine Zwischenbuchung zu lösen?
Vielen Dank für die Unterstützun und die Tipps.
Gruß Dominik B.