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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
echte vs. unechte Mitgliedsbeiträge
von: JC ()
Datum: 14.10.2020

Guten Morgen,

kann man in der Buchhaltung / Steuererklärung auf die Unterscheidung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen verzichten, wenn die Jahres-Gesamteinnahmen des (nicht gemeinnützigen) Vereins sowieso deutlich unter 5.000 € liegen und deshalb weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer gezahlt werden?

Danke im Voraus.

Re: echte vs. unechte Mitgliedsbeiträge
von: JE ()
Datum: 14.10.2020

Es wird übrigens die Kleinunternehmerregelung angewendet, falls diese Info noch relevant sein sollte.

Re: echte vs. unechte Mitgliedsbeiträge
von: pfeffer ()
Datum: 14.10.2020

Ertrags- und umsatzsteuerlich ja, es geht aber auch um die Mittelverwendung und Herkunft.
Es wird ja auch nicht nur unterschieden, sondern steuerlich korrekt zugeordnet.
Unechte Beiträge heißt ja, dass eine wirtschaftliche Leistung damit vergütet wird, und dann müssen die Beiträge dieser Leistung zugeordnet werden.