Ein Unternehmen wirbt damit, dass es mit unserem gemeinnützigen Verein kooperiert und T-Shirts verkauft (Preis 20 Euro), wovon 10 Euro pro Stück an unseren gemeinnützigen Verein fließen.
Diese 10 Euro pro Stück erhalten wir dann von dem Unternehmen.
Meine Frage:
Können wir hier Spendenbescheinigungen ausstellen?
Wenn ja, an wen? An das Unternehmen oder den Käufer des T-Shirts?
Ich hatte einmal gelesen, dass das Unternehmen die 10 Euro Spende nur treuhänderisch verwaltet, also gar nicht Eigentümerin des Geldes wird? Also wie zB bei einem Spendendöschen...
Dann gibt es aber ein anderen Problem: Wer hat die Shirts verkauft?
Das würde das bedeuten, die Shirts wurden dem Verein geschenkt und er verkauft sie. Dann wäre kein Spendenabzug möglich.