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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuererklärung für 3 Monate?
von: KulturKonsum ()
Datum: 27.09.2020

Guten Tag,

ich habe letztes Jahr einen sogenannten Kulturverein gegründet. In den ehemalige Räumen eines Konsum - daher der Name "Kulturkonsum". Aufgabe: Veranstaltungen, Lesungen, Ausstellungen, Mitmachkurse z.B. Yoga.

Die Gründung erfolgte im April 2019. Das FA war mit dem Gründungsprotokoll nicht einverstanden. U.a wurde bemängelt, die Ziele des Vereins seien unklar (sic). Mir wurde nahegelegt, die Formulierungen einer Mustersatzung zu übernehmen, dann würde es auch mit der Anerkennung auf Gemeinnützigkeit klappen.

Kurz und gut - mit Satzungsänderung, Notar und Registrierung beim Amtsgericht und schlußendlicher Segung durch das örtliche FA erhielt ich im November die amtliche Bestätigung, daß der Verein existiert.

Brutto gerechnet war der Verein in 2019 gerade mal 3 Monate "in Betrieb", das heißt bis auf eine initiale Eröffnungsveranstaltung hat nichts stattgefunden, Winterpause und die beginnende Coronakrise taten ein übriges.

Nun verlangte das FA von mir eine Körperschaftssteuererklärung für 2019. Ich habe mich gefragt - wozu? Für 3 Monate? Der Verein hat mit Ausnahme von geringen Kleinspenden keine Einnahmen generiert. Die Kosten bis dato habe ich als Eigentümer der Vereinsräume selbst getragen, also Null Kosten in den Büchern des Vereins.

Ich habe aus Neugier den Blödsinn mitgemacht,. mich auf ELSTER registrieren lassen und eine fehlerfreie Steuererklärung gemäß §31 Körperschaftsteuergesetz abgeliefert.

Nun fordert mich das FA auf, ich solle eine Einnahme/Ausgaberechnung gemäß Kassenbuch nachreichen sowie einen Tätigkeitsbericht !! für 2019.

Ich frage - geht's noch? Ist so eine Blindleistung allgemein Usus? Ich habe den Verein gegründet, um mit interessanten Menschen zusammenzukommen, nicht aber um mich mit subalternen Beamten abzugeben, offensichtlich unterbeschäftigt und überbezahlt.

Vielen Dank für das Mitlesen. Wie sind die Erfahrungen mit den FA? Wenn's mir zu dumm wird, mache ich das Buch wieder zu und verzichte auf den Vereinsmantel. Meine Veranstaltungen kann ich auch so durchführen.



Edited 1 time(s). Last edit at 27.09.2020 by KulturKonsum.

Re: Steuererklärung für 3 Monate?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 28.09.2020

Ja, das ist Usus. Der Aufwand ist ja denkbar gering, wenn die Einnahmen so überschaubar sind.
Die Gemeinnützigkeit gibt es halt nicht ohne die üblichen Nachweise.

Re: Steuererklärung für 3 Monate?
von: KulturKonsum ()
Datum: 02.10.2020

Ach was. Lesen Sie bitte mal laut und deutlich vor, was in der Titelzeile steht. Nicht die Prüfung auf Gemeinnützigkeit steht hier zur Diskussion, sondern die Prüfung nach drei Monaten ab urbe condita,

Re: Steuererklärung für 3 Monate?
von: pfeffer ()
Datum: 07.10.2020

Es geht ja nicht wirklich um drei Monate, sondern um einen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr).
Wann sonst wird denn geprüft, wenn nicht die Gemeinnützigkeit?
Die wird nämlich, wie Sie wissen sollten, nicht nur bezogen auf die Satzung geprüft, sondern auch bezogen auf die "tatsächliche Geschäftsführung", also die laufenden Tätigkeiten

Lesen kann ich übrigens ganz gut und wie sie sehen sogar schreiben, wenngleich dieser Ton den Spaß daran deutlich mindert.



Edited 1 time(s). Last edit at 07.10.2020 by pfeffer.