Re: Umbuchung vom Wirtschaftskonto
von: Sören ()
Datum: 18.09.2020
Meines Erachtens nichts.
Der Steuerberater konnte mir auch nichts genaues sagen, er fragte nur ob die Umbuchungen nicht ertragssteuerpflichtig wären.
Dies hatte ich verneint, aber es hatte Zweifel hinterlassen.
Ich sehe es ja so, dass wir das Geld, welches im wGB erwirtschaftet und ordnungsgemäß in der Buchhaltung dokumentiert wurde, für Vereinszwecke nutzen dürfen. In dem Fall für die Fixkosten.