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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Shirts für Jugend
von: Dominik ()
Datum: 22.08.2020

Guten Abend,

wir wollen für unser Jugendteam T Shirts machen., die diese bei Spielen und "teilweise" auch im Training tragen soll.

Ich bin mir unsicher, wie ich das behandeln muss.
Die Ausgaben betragen pro Person 10 Euro.
Jeder Spieler soll 5 Euro Unkostenbeitrag leisten. Die anderen 5 Euro zahlt der Verein.
Die Jugend hat keine Einnahmeerziehlungabsicht.

Die Ausgaberechnung würde ich im idellen Bereich buchen , allerdings wüsste ich nicht in welchem Konto
und die Einnahmen ebenfalls im idellen Bereich erfassen als Spende für die Jugend oder sind das Umsätze im wirtschaftlichen Bereich?

Vielen Dank für Ihre und Eure Hilfe.
Gruß Dominik

Re: Shirts für Jugend
von: pfeffer ()
Datum: 23.08.2020

Die Ausgaberechnung würde ich im idellen Bereich buchen , allerdings wüsste ich nicht in welchem Konto
und die Einnahmen ebenfalls im idellen Bereich erfassen als Spende für die Jugend oder sind das Umsätze im wirtschaftlichen Bereich?

# Das lässt sich gestalten.
Ist die Zahlung freiwillig, kann sie als Spende behandelt werden. Erhält das Shirt nur, wer zahlt, liegt eine wirtschaftliche Einnahmen vor (steuerpflichtig).

Re: Shirts für Jugend
von: Dominik Bantle ()
Datum: 27.08.2020

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Ausgaberechnung würde ich im idellen Bereich
> buchen , allerdings wüsste ich nicht in welchem
> Konto
> und die Einnahmen ebenfalls im idellen Bereich
> erfassen als Spende für die Jugend oder sind das
> Umsätze im wirtschaftlichen Bereich?
>
> # Das lässt sich gestalten.
> Ist die Zahlung freiwillig, kann sie als Spende
> behandelt werden. Erhält das Shirt nur, wer zahlt,
> liegt eine wirtschaftliche Einnahmen vor
> (steuerpflichtig).

Das heißt, ich kann beides nur im idellen Bereich der Jugend verbuchen, wenn ich es als "freiwillige Spende /Unkostenbeitrag" deklariere. Ansonsten würde es ein Minus im wirtschaftlichen Bereich bedeuten.

Re: Shirts für Jugend
von: pfeffer ()
Datum: 27.08.2020

Ja, eine Spende darf mit keiner Gegenleistung verbunden sein.
In den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen Einnahmen auch dann, wenn sie nicht die Kosten decken.

Re: Shirts für Jugend
von: Dominik ()
Datum: 27.08.2020

Dann würde mein Wirtschaftlicher Bereich mit Minus abschließen, wenn ich beides dort verbuche,da jedes Shirt eine Unterdeckung von 7 Euro hat oder sehe ich das falsch?
Oder kann ich die Eingangsrechnung Jugendshirt im idellen buchen ohne Vorsteuer zu ziehen und dann die "Einnahmen" im wirtschaftlichen Bereich und muss Ust abführen

Re: Shirts für Jugend
von: pfeffer ()
Datum: 27.08.2020

Sie müssten die Eingangsrechnung aufteilen auf ideellen Bereich und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Re: Shirts für Jugend
von: Dominik ()
Datum: 27.08.2020

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Sie müssten die Eingangsrechnung aufteilen auf
> ideellen Bereich und wirtschaftlichen
> Geschäftsbetrieb.

Heißt quasi

Einnahmen 5 Euro incl 16% Umsatzsteuer auf WB
Ausgaben 5 Euro incl. 16% Vorsteuer auf WB
Ausgaben für Jugend 7 Euro ohne Vorsteuer auf IB?

Ist das so korrekt?

Die Buchung in den idelllen Bereich geht dann aber nur bei Jugendsachen oder Ware, die im idellen Bereich benutzt wird.

Re: Shirts für Jugend
von: pfeffer ()
Datum: 27.08.2020

Ja, so würde ich das machen.

Re: Shirts für Jugend
von: Dominik ()
Datum: 27.08.2020

Vielen Dank für die Info.

Das heißt für mich übersetzt, wenn ich was für die Jugend mache an Benefits, wie das Shirt oder andere Sachen wo ein Unkostenbeitrag erhoben wird, und das vom Hauptverein bezuschusst wird müssen. Einnahmen immer auf den WB und der dazu gehörige Ausgabenanteile auf WB und das Minus auf den Idellen.

Gut zu wissen.

Re: Shirts für Jugend
von: pfeffer ()
Datum: 27.08.2020

Genau.