Re: Tätigkeit bei Facebook/Instagram
von: pfeffer ()
Datum: 21.08.2020
Ist die Nutzung dieser beiden Social Media Produkte aus Sicht der Gemeinnützigkeit schädlich?
# Nein, da gilt nichts anderes als z.B. für Printmedien
Eine Verlinkung zu Unternehmen wäre als Werbeleistung zu werten. Wenn sie unentgeltliche erfolgt, könnte das als unentgeltliche Zuwendung gewertet werden.
Hier kommt es aber sicher auf den Einzelfall an. So können z.B. zweckbezogene Bezugsquellen genannt werden, was unschädlich sein dürfte.
Es kommt also auf den Zusammenhang der Nennung und Verlinkung an.
Edited 1 time(s). Last edit at 21.08.2020 by pfeffer.