Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Tätigkeit bei Facebook/Instagram
von: sschmidt ()
Datum: 21.08.2020

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wir sind ein gemeinnütziger Verein und nutzen für unsere Öffentlichkeitsarbeit neben der Homepage auch Facebook und Instagram.

Ist die Nutzung dieser beiden Social Media Produkte aus Sicht der Gemeinnützigkeit schädlich?

Wenn wir bei Facebook oder Instagram auf folgende Einrichtungen hinweisen oder deren Einträge teilen/liken, wirkt sich das negativ auf die Gemeinnützigkeit aus und kann deren Nutzung die Aberkennung zur Folge haben?

1) Unternehmen
2) Kammern und Verbände
3) Gewerkschaften
4) andere Vereine/gemeinnützige Einrichtungen

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Schmidt

Re: Tätigkeit bei Facebook/Instagram
von: pfeffer ()
Datum: 21.08.2020

Ist die Nutzung dieser beiden Social Media Produkte aus Sicht der Gemeinnützigkeit schädlich?

# Nein, da gilt nichts anderes als z.B. für Printmedien

Eine Verlinkung zu Unternehmen wäre als Werbeleistung zu werten. Wenn sie unentgeltliche erfolgt, könnte das als unentgeltliche Zuwendung gewertet werden.
Hier kommt es aber sicher auf den Einzelfall an. So können z.B. zweckbezogene Bezugsquellen genannt werden, was unschädlich sein dürfte.

Es kommt also auf den Zusammenhang der Nennung und Verlinkung an.



Edited 1 time(s). Last edit at 21.08.2020 by pfeffer.

Re: Tätigkeit bei Facebook/Instagram
von: sschmidt ()
Datum: 21.08.2020

Dankeschön!