Re: Netzwerk Anlagenverwaltung
von: pfeffer ()
Datum: 20.08.2020
Ich kann das technisch nicht bewerten, aber es gilt: Es handelt sich um in nicht selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, wenn ein einzelner Gegenstand für sich genommen unvollständig oder nur eingeschränkt verwendbar ist, wenn er nicht mit einem anderen Gegenstand verbunden wird.
Das dürfte für die Kabel gelten, auch für die Switches. Für das Notstromaggregat wohl nicht.