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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vermögensverwaltung (VST, Erbpacht, Strom-VZ und GEZ)
von: Sascha Kühl ()
Datum: 19.08.2020

Hallo Pfeffer, hallo zusammen,

wir sind ein gemeinnütziger Sportverein. Unser Grundstück ist auf Erbpacht, die Gebäude gehören uns und wir vermieten einzelne Zimmer und eine Wohnung, zudem ist das Vereinsheim verpachtet. Wir möchten zukünftig den Kontenrahmen 49 verwenden. Hierzu habe ich ein paar Fragen:


Folgende Vorgänge würde ich dem Bereich Vermögensverwaltung zuordnen:

1. Darf ich die Vorsteuer geltend machen bei einer Handwerker-Rechnung (Heizung der Mieterin war defekt, wir zahlen die Rechnung)? Ich frage, da die dazugehörigen Mieteinnahmen ohne Steuer berechnet werden und mir die Steuerregelung dahingehend noch nicht ganz klar ist.

2. Für die Verbuchung der Handwerkerrechnung habe ich lediglich das Konto 4751 (Grundstücksreparaturen) ausfindig gemacht. Es handelt sich ja um das Gebäude und nicht das Grundstück. Gibt es ein besseres Konto?

3. Die Erbpacht an die Stadt würde ich unter der Position 4750 (Grundstücksaufwendungen) verbuchen. Ist das korrekt?

4. Wie sind Stromvorauszahlungen von unseren Mietern an uns zu behandeln (wir sind beim Stromerzeuger gemeldet). Diese "Zahlungseingänge" sind ja keine wirklichen Einnahmen des Vereins. Kann man neben den Vier-Sphären auch einen fünften Bereich hinzufügen, um solche Zahlungen bessere von den eigenen Einnahmen abzugrenzen ("durchlaufender Posten" oder Ähnliches)?

5. Wo wird GEZ verbucht? Bezieht sich auf das verpachtete Vereinsheim.


Ich bin neu in dem Bereich und finde manche Sachverhalt noch nicht so einfach. Wäre klasse, wenn sich jemand dazu äußern könnte?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: Vermögensverwaltung (VST, Erbpacht, Strom-VZ und GEZ)
von: pfeffer ()
Datum: 19.08.2020

1. Darf ich die Vorsteuer geltend machen bei einer Handwerker-Rechnung (Heizung der Mieterin war defekt, wir zahlen die Rechnung)? Ich frage, da die dazugehörigen Mieteinnahmen ohne Steuer berechnet werden und mir die Steuerregelung dahingehend noch nicht ganz klar ist.

# Wenn umsatzsteuerfrei vermietet wird, kann auch keine Vorsteuer gezogen werden.

2. Für die Verbuchung der Handwerkerrechnung habe ich lediglich das Konto 4751 (Grundstücksreparaturen) ausfindig gemacht. Es handelt sich ja um das Gebäude und nicht das Grundstück. Gibt es ein besseres Konto?

# Der SKR 49 hat oft nur allgemeine Konten. Da muss man evtl. Konten ergänzen

3. Die Erbpacht an die Stadt würde ich unter der Position 4750 (Grundstücksaufwendungen) verbuchen. Ist das korrekt?

# Ja.

4. Wie sind Stromvorauszahlungen von unseren Mietern an uns zu behandeln (wir sind beim Stromerzeuger gemeldet). Diese "Zahlungseingänge" sind ja keine wirklichen Einnahmen des Vereins. Kann man neben den Vier-Sphären auch einen fünften Bereich hinzufügen, um solche Zahlungen bessere von den eigenen Einnahmen abzugrenzen ("durchlaufender Posten" oder Ähnliches)?

# Ein durchlaufenden Posten wäre es nur, wenn der Mieter einen Vertrag mit dem Stromanbieter hat.
Es handelt sich also um Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Vermögensverwaltung.

5. Wo wird GEZ verbucht? Bezieht sich auf das verpachtete Vereinsheim.

#Hier gilt das Gleiche wie für Strom usf.

Re: Vermögensverwaltung (VST, Erbpacht, Strom-VZ und GEZ)
von: Sascha Kühl ()
Datum: 19.08.2020

Hallo Herr Pfeffer,

vielen herzlichen Dank für Ihre schnellen und hilfreichen Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl