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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Private Spende
von: Marko1 ()
Datum: 17.08.2020

Hallo,

wir sind dieses Jahr (2020) noch ein nicht gemeinnütziger eingetragener Verein.
Ab 01.01.2021 sind wir gemeinnützig.

Jetzt will uns eine private Person im September 2020 eine Spende von 500 Euro in bar geben.
Diese private Person will keine Spendenquittung oder Beleg. Eine Spendenquittung können wir ohne Gemeinnützigkeit eh nicht ausstellen.

Diese privat Person hat auch schon gesagt, dass er in 2021 (also da sind wir schon gemeinnützig) uns auch eine Spende von 500 Euro in bar geben will. Er benötigt auch in 2021 kein Spendenquittung oder Beleg.

Jetzt meine Fragen dazu:

Die Spende buche ich im ideellen Bereich, oder?
Als Grund schreibe ich einfach "private Spende", oder?

Was kann das Finanzamt dazu sagen?
Für 2020 ?
Und für 2021 ?
Gerade für 2021, weil wir da ja eine Spendenbescheinigung ausstellen könnten, aber der Spender will nichts haben.
Kann man da mit dem Finanzamt ein Problem bekommen?


Gruß
Marko

Re: Private Spende
von: pfeffer ()
Datum: 18.08.2020

Es gibt keine steuerrechtliche Verpflichtung eine Spendenbescheinigung auszustellen. Das ist ja z.B. auch bei Barbeträgen nicht üblich.
Die Einnahmen werden dennoch im ideellen Bereich verbucht.