Re: Milchbar / Getränkekiosk
von: pfeffer ()
Datum: 11.08.2020
Ein Wirtschaftsbetrieb schon, aber in der Regel ein Zweckbetrieb, soweit nur an Kinder/Jugendliche und Betreuungspersonal verkauft wird.
Die Umsatzsteuer ist ja wahrscheinlich wegen der Kleinunternehmergrenze kein Thema.