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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verzicht auf Spendenbescheinigung
von: ThomasD ()
Datum: 06.08.2020

Unter welchen Umständen kann ich als gemeinnütziger Verein auf die Ausstellung von Spendenbescheinigungen verzichten. Bis zu einem Betrag von 300 €? Bei allen Spenden bis zu diesem Betrag oder nur bei Katastrophenhilfe?

Re: Verzicht auf Spendenbescheinigung
von: pfeffer ()
Datum: 06.08.2020

Sie meinen den vereinfachten Spendennachweis?
Der geht (außer bei Spenden in Katastrophenfällen) nur bis 200 Euro und nur für Geldspenden auf das Konto des Vereins.

Re: Verzicht auf Spendenbescheinigung
von: ThomasD ()
Datum: 06.08.2020

Ja, vielen Dank, den meine ich. Benötigt der Spender etwas bestimmtes vom Verein, um den vereinfachten Spendennachweis zu nutzen?

Re: Verzicht auf Spendenbescheinigung
von: Mieze ()
Datum: 06.08.2020

Hallo,

wir haben folgenden Text als Hinweis auf unserer Seite:

Die Überweisung der Spende sollte folgende Angaben enthalten, damit sie als Spende vom Finanzamt anerkannt wird, ohne dass eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) ausgestellt werden muss. Dies gilt für Beträge bis 200,- €.

Spende für xxx e. V.,
Freistellung des Finanzamtes yyy,
StNr. xxx/xxx/xxxxx v. xx.xx.20xx.

Solltest Du zusätzlich eine Jahresspendenbescheinigung benötigen, bitte ich um kurze Nachricht. Die Bescheinigung wird dann jeweils zum Anfang des neuen Jahres ausgestellt.

Re: Verzicht auf Spendenbescheinigung
von: pfeffer ()
Datum: 06.08.2020

# Benötigt der Spender etwas bestimmtes vom Verein, um den vereinfachten Spendennachweis zu nutzen?

Es gibt immer noch die Vorgabe, dass der Spender einen "Überweisungsvordruck" bekommen muss.
Das kann sicher auch digital sein. Die Finanzämter halten das aber sehr unterschiedlich.