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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Auflösung von Rücklagen
von: U.Fuchs ()
Datum: 05.08.2020

Hallo,

ich habe eine Frage zur "Reihenfolge" der Auflösung von Rücklagen.

Wir sind ein gemeinütziger Jugendverband.

Wir haben Betriebsmittel Rücklagen und Zweckgebundenen Rücklagen für unsere Jugendarbeit und freie Rücklagen.
Nun haben wir in 2019 ein Jahresfehlbetrag der durch unsere Jugendarbeit zustanden gekommen ist. Leider ist der Betrag höher als die dafür geplante Rücklage. Löse ich jetzt die Betriebsmittelrücklage für "den Rest" auf oder die freie Rücklagen?

Danke schon mal!
U.Fuchs

PS: sry falls die Frage schon wo anders beantwortet wurde. Ich hab zwar gesucht aber nichts konkretes gefunden.



Edited 1 time(s). Last edit at 05.08.2020 by U.Fuchs.

Re: Auflösung von Rücklagen
von: pfeffer ()
Datum: 05.08.2020

Immer zuerst die Betriebsmittelrücklage - das ist zumindest dann richtig, wenn die Unterdeckung aus laufenden Kosten kommt.
Grundsätzlich gilt: Ein Verlust muss nicht zwingend zur Auflösung von Rücklagen führen. Es kommt vielmehr darauf an, ob die liquiden Mittel geschwunden sind. Kennziffer ist also nicht der Gewinn oder Überschuss sondern der der Cash Flow.