Re: Auflösung von Rücklagen
von: pfeffer ()
Datum: 05.08.2020
Immer zuerst die Betriebsmittelrücklage - das ist zumindest dann richtig, wenn die Unterdeckung aus laufenden Kosten kommt.
Grundsätzlich gilt: Ein Verlust muss nicht zwingend zur Auflösung von Rücklagen führen. Es kommt vielmehr darauf an, ob die liquiden Mittel geschwunden sind. Kennziffer ist also nicht der Gewinn oder Überschuss sondern der der Cash Flow.