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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende an "in Not geratene" Personen
von: Markus 2 ()
Datum: 10.07.2020

Hallo,

bei uns im Ort hat es vor kurzem einen schrecklichen Wohnhausbrand mit Todesfolge gegeben. In der gesamten Gemeinde sind nun viele gemeinnützige Vereine bereit, die hinterbliebene Person (Ehemann der verstorbenen Frau) finanziell zu unterstützen.

Frage: Ist eine Zahlung direkt an die betreffende Privatperson schädlich für die Gemeinnützigkeit? Denn Privatpersonen dürfen ja aus dem Vereinsvermögen nicht "bereichert" werden. Oder gibt es für solche Extrem-Beispiele Ausnahme-Regelungen?

Oder wäre es eine Not-Lösung, dass das Geld an die Gemeinde gespendet wird, zur Weiterleitung an die betreffende Person? Dies wäre allerdings wieder mit Mehraufwand verbunden, da dies mit der Gemeinde abgestimmt werden müsste.

Danke und viele Grüße,
Markus

Re: Spende an "in Not geratene" Personen
von: pfeffer ()
Datum: 10.07.2020

# Ist eine Zahlung direkt an die betreffende Privatperson schädlich für die Gemeinnützigkeit?

Ja, das dürfen nur mildtätige Vereine.

# Oder wäre es eine Not-Lösung, dass das Geld an die Gemeinde gespendet wird, zur Weiterleitung an die # betreffende Person?

Für die Vereine wäre das eine Lösung. Die Gemeinde unterliegt hier aber auch Beschränkungen.

Die Lösung wäre entweder:
- Einen mildtätigen Verein finden, der als Durchlaufstelle fungiert
- Die Spenden ohne Spendenabzug als durchlaufenden Posten behandeln.

Re: Spende an "in Not geratene" Personen
von: Markus 2 ()
Datum: 10.07.2020

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort!

Noch eine Ergänzung weil ich das in meiner Fragestellung nicht so deutlich geschrieben habe:

Es wird keine "Spendensammelaktion" durchgeführt, wo die Vereine zunächst das Geld als "Spende" vereinnahmen, und dann im zweiten Schritt an die hinterbliebene Person weiterleiten.

Sondern die betroffenen Vereine (meist Sportvereine) wollen der hinterbliebenen Person einfach nur aus ihrem bestehenden Vereinsvermögen einen Geldbetrag zukommen lassen.

Könnten die Sportvereine (zum Schutz der eigenen Gemeinnützigkeit) das Geld an die Gemeinde (bzw. an einen mildtätigen Verein) zahlen / spenden, zur Weiterleitung an den Hinterbliebenen?

Danke und viele Grüße,
Markus

Re: Spende an "in Not geratene" Personen
von: pfeffer ()
Datum: 10.07.2020

Könnten die Sportvereine (zum Schutz der eigenen Gemeinnützigkeit) das Geld an die Gemeinde (bzw. an einen mildtätigen Verein) zahlen / spenden, zur Weiterleitung an den Hinterbliebenen?

# Ob die Gemeinde da mit macht, ist eine andere Frage, aber gemeinnützigkeitsrechtlich ist das zulässig.

Re: Spende an "in Not geratene" Personen
von: Ralf ()
Datum: 29.11.2021

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> # Ist eine Zahlung direkt an die betreffende
> Privatperson schädlich für die Gemeinnützigkeit?
>
> Ja, das dürfen nur mildtätige Vereine.
>
> # Oder wäre es eine Not-Lösung, dass das Geld an
> die Gemeinde gespendet wird, zur Weiterleitung an
> die # betreffende Person?
>
> Für die Vereine wäre das eine Lösung. Die Gemeinde
> unterliegt hier aber auch Beschränkungen.
>
> Die Lösung wäre entweder:
> - Einen mildtätigen Verein finden, der als
> Durchlaufstelle fungiert
> - Die Spenden ohne Spendenabzug als durchlaufenden
> Posten behandeln.

Hallo Herr Pfeffer,
wir haben einen ähnlichen Fall: Spende an einen Obdachlosen.
Sie schreiben oben, dass die Spenden ohne Spendenabzug als durchlaufender Posten behandelt werden kann. Wie kann ich mir das vorstellen? Dann fällt die Buchung in den Zweckbereich? Und dann gefährdet das nicht die Gemeinnützigkeit?

Grüße
Ralf

Re: Spende an "in Not geratene" Personen
von: pfeffer ()
Datum: 29.11.2021

Wenn der Verein die Zahlung nur durchleitet, wird sie ertragsteuerlich gar nicht verbucht.
Er darf dann natürlich keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Re: Spende an "in Not geratene" Personen
von: Ralf ()
Datum: 01.12.2021

Alles klar, dann werden wir es so machen.

Danke für Ihre schnelle Antwort und die super Hilfe hier im Forum!

VG
Ralf