Re: Spende an "in Not geratene" Personen
von: Ralf ()
Datum: 29.11.2021
pfeffer schrieb:
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> # Ist eine Zahlung direkt an die betreffende
> Privatperson schädlich für die Gemeinnützigkeit?
>
> Ja, das dürfen nur mildtätige Vereine.
>
> # Oder wäre es eine Not-Lösung, dass das Geld an
> die Gemeinde gespendet wird, zur Weiterleitung an
> die # betreffende Person?
>
> Für die Vereine wäre das eine Lösung. Die Gemeinde
> unterliegt hier aber auch Beschränkungen.
>
> Die Lösung wäre entweder:
> - Einen mildtätigen Verein finden, der als
> Durchlaufstelle fungiert
> - Die Spenden ohne Spendenabzug als durchlaufenden
> Posten behandeln.
Hallo Herr Pfeffer,
wir haben einen ähnlichen Fall: Spende an einen Obdachlosen.
Sie schreiben oben, dass die Spenden ohne Spendenabzug als durchlaufender Posten behandelt werden kann. Wie kann ich mir das vorstellen? Dann fällt die Buchung in den Zweckbereich? Und dann gefährdet das nicht die Gemeinnützigkeit?
Grüße
Ralf