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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ermittlung steuerlichen Einlagenkontos § 27 II KStG
von: WPLPHSS ()
Datum: 23.04.2020

Guten Tag!

Dem Körperschaftsantrag mittels elektronischem Vordruck KSt 1 ist zwingend der Vordruck KSt 1 F beizufügen.
Für das Jahr 2018 wurde der Antrag noch per Vordruck KSt 1 gestellt. Das hat das FA moniert. In dem KSt-Bescheid 2018 wurden das steuerliche Einlagenkonto mit 0 € festgestellt.
Meine Frage: Wir sind ein ganz normaler Verein. Wir schütten keine Beträge an unsere Mitglieder aus. Dann sind die Beträge in der Anlage KSt 1 F alle mit 0,00 € in den entsprechenden Feldern zu schreiben. Oder?

Re: Ermittlung steuerlichen Einlagenkontos § 27 II KStG
von: pfeffer ()
Datum: 23.04.2020

Dem Körperschaftsantrag mittels elektronischem Vordruck KSt 1 ist zwingend der Vordruck KSt 1 F beizufügen.

# Nein. Sei müssen in Zeile 21 bei Einlagenkonto "Nein" auswählen

Für das Jahr 2018 wurde der Antrag noch per Vordruck KSt 1 gestellt. Das hat das FA moniert. In dem KSt-Bescheid 2018 wurden das steuerliche Einlagenkonto mit 0 € festgestellt.

# Das verstehe ich nicht.

Meine Frage: Wir sind ein ganz normaler Verein. Wir schütten keine Beträge an unsere Mitglieder aus. Dann sind die Beträge in der Anlage KSt 1 F alle mit 0,00 € in den entsprechenden Feldern zu schreiben. Oder?

# Das sehe ich genauso.

Re: Ermittlung steuerlichen Einlagenkontos § 27 II KStG
von: WPLPHSS ()
Datum: 23.04.2020

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Für die KSt 1 2018 wurde der Vordruck KSt 1 in Papierform dem FA übermittelt. Das wurde moniert.

Ich versuche jetzt den Antrag seit Tagen auf dem elektronischen Weg an das FA zu übermitteln. Komme aber u. a. aufgrund des angezeigten Fehlers KSt 1 F nicht weiter.

Re: Ermittlung steuerlichen Einlagenkontos § 27 II KStG
von: WPLPHSS ()
Datum: 23.04.2020

Zeile 21 mit "Nein" ausgefüllt. Das Programm meckert wegen der Zeile 18. (Organisationsform des Betriebs) Dort steht "keine Angabe"

Die Fehlermeldung vom Elster:

Angaben zu den Zeilen 19 bis 21 sind nur zulässig, wenn es sich um einen Regiebetrieb (Zeile 18 mit dem Wert "2") oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Angaben zur Steuerbefreiung in Zeile 10, jedoch keine vollumfängliche Steuerbefreiung) handelt.

Weiterer Fehlerhinweis von Elster:

Die Abgabe der Anlage KSt 1 F ist zwingend erforderlich, da keine Steuerbefreiung nach § 5 KStG vorliegt.
Im Abschnitt 3 (Angaben zur Steuerbefreiung) habe ich "keine Angabe" angehakt. Unser Verein ist nicht gemeinnützig.

Vielen Dank für die Hilfe.

Re: Ermittlung steuerlichen Einlagenkontos § 27 II KStG
von: pfeffer ()
Datum: 23.04.2020

Zeile 21 mit "Nein" ausgefüllt. Das Programm meckert wegen der Zeile 18. (Organisationsform des Betriebs) Dort steht "keine Angabe"

# Das ist aber korrekt.

Die Fehlermeldung vom Elster:

Angaben zu den Zeilen 19 bis 21 sind nur zulässig, wenn es sich um einen Regiebetrieb (Zeile 18 mit dem Wert "2") oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Angaben zur Steuerbefreiung in Zeile 10, jedoch keine vollumfängliche Steuerbefreiung) handelt.

Weiterer Fehlerhinweis von Elster:

Die Abgabe der Anlage KSt 1 F ist zwingend erforderlich, da keine Steuerbefreiung nach § 5 KStG vorliegt.
Im Abschnitt 3 (Angaben zur Steuerbefreiung) habe ich "keine Angabe" angehakt. Unser Verein ist nicht gemeinnützig.

# Ach so. Ich ging von der Gemeinnützigkeit aus.