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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buchung von Rückzahlungen
von: LuHa ()
Datum: 17.04.2020

Lieber Herr Pfeffer,

wir sind ein nicht bilanzierender Verein, der Konzerte organisiert. Durch die Absage unserer Konzerte entstehen eine Menge von Rückzahlungen, von denen ich mich frage, wie ich sie verbuche. Es sind ja nicht wirklich "Ausgaben" i.e.S., aber wegen des Saldierungsverbots scheue ich mich, einfach die Einnahmen zu mindern (was mir aber logisch viel näher liegen würde).

Konkret geht es insbesondere um:
- Rückerstattungen von stornierten Eintrittskarten
- Zurückzahlungen von öffentlichen Förderungen
- Rückerstattungen von Sponsorengeldern, bei denen die Gegenleistung noch nicht geflossen ist.

Über eine Einschätzung würde ich mich freuen,
vielen Dank!

Re: Buchung von Rückzahlungen
von: LuHa ()
Datum: 19.04.2020

...und natürlich die vierte Kategorie:
- Rückzahlung von zweckgebundenen Spenden

Darf ich hier saldieren und die Einzahlungen einfach „rückgängig“ machen oder zählen alle diese rückgezahlten Einnahmen tatsächlich als Einnahmen (mit allen Folgen)?

Re: Buchung von Rückzahlungen
von: Rosa ()
Datum: 20.04.2020

LuHa schrieb:
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Es sind ja nicht wirklich "Ausgaben" i.e.S., aber wegen des Saldierungsverbots scheue ich mich, einfach die Einnahmen zu mindern (was mir aber logisch viel näher liegen würde).

> Konkret geht es insbesondere um:
> - Rückerstattungen von stornierten Eintrittskarten
> - Zurückzahlungen von öffentlichen Förderungen
> - Rückerstattungen von Sponsorengeldern, bei denen die Gegenleistung noch nicht geflossen ist.
> - Rückzahlung von zweckgebundenen Spenden

Einahmen bleiben Einnahmen
Ausgaben sind Ausgaben, Rückerstattungen sowie Rückzahlungen

Diese Ausgaben sollten auch so deklariert werden.

Re: Buchung von Rückzahlungen
von: LuHa ()
Datum: 21.04.2020

Ok. Durch die Erhöhung der Einnahmen im ideellen Bereich erhöht sich also auch die Möglichkeit der Rücklagenbildung, teilweise erheblich. Ist das so im Sinne des Gesetzgebers und rechtlich einwandfrei?

Re: Buchung von Rückzahlungen
von: Tessa15 ()
Datum: 24.04.2020

Lieber Hr. Pfeffer,

genau dasselbe hat unseren Chor ebenfalls interessiert. Könnten Sie hierzu nochmal als Experte etwas sagen?

DANKE!

Re: Buchung von Rückzahlungen
von: pfeffer ()
Datum: 25.04.2020

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt da mit geht.
So könnte man ja die Einnahmen beliebig erhöhen.

Re: Buchung von Rückzahlungen
von: LuHa ()
Datum: 25.04.2020

Lieber Herr Pfeffer,

eben das kann ich mir nur auch schwerlich vorstellen. Ist es dann aus Ihrer Sicht hier angemessen, die Rückzahlungen einfach als „negative“ Einnahmen zu buchen oder gar die Einnahmenbuchung zu löschen? Wir machen ja nur eine einfache EÜR, da fällt das ohnehin nicht auf...

Re: Buchung von Rückzahlungen
von: LuHa ()
Datum: 28.04.2020

Wie machen es denn die anderen? Wie ist es denn nun buchhalterisch richtig?

Re: Buchung von Rückzahlungen
von: LuHa ()
Datum: 19.05.2020

Leider habe ich hierauf noch keine wirkliche Lösung gefunden...Herr Pfeffer, wie würden Sie es hier vorschlagen?