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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
ÜL-Pauschale
von: Manuel ()
Datum: 09.04.2020

Hallo,

kann es gegen die Satzung verstoßen, wenn Übungsleiter trotz Corona (kein Trainings- und Spielbetrieb) weiterhin ihre Übungsleiterpauschale monatlich erhalten? Es wäre ja theoretisch schon eher eine Spende, da in den Coronamonaten die Gegenleistung fehlt.

Gruß

Re: ÜL-Pauschale
von: pfeffer ()
Datum: 09.04.2020

Das ist gemeinnützigkeitsrechtlich bedenklich.
Grundsätzlich gelten bei Zahlungen zwei Voraussetzungen:
1. Es muss ein Rechtsgrund für die Zahlung bestehen. Der fehlt bei Selbstständigen i.d.R., wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird. Es sei denn, der Vertrag regelt das anders. Auch dann müsste der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für freie Mitarbeiter ist nach § 621 Nr. 3 BGB , wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am fünfzehnten eines Monats für den Schluss des Kalendermonats.
2. Die Vergütung muss verkehrsüblich (branchenüblich) sein. Auch hier gilt wahrscheinlich, dass das nicht üblich ist.
Ich hätte deswegen Bedenken gegen eine Weiterzahlung.

Re: ÜL-Pauschale
von: D. Meyer ()
Datum: 28.04.2020

Da gibt es eine Lockerung, die wurde im Bundesfinanzministerium beschlossen. Gerade für diesen Fall.

Re: ÜL-Pauschale
von: D. Meyer ()
Datum: 28.04.2020

Hier der Link

BMF-Schreiben »Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene«