Re: ÜL-Pauschale
von: pfeffer ()
Datum: 09.04.2020
Das ist gemeinnützigkeitsrechtlich bedenklich.
Grundsätzlich gelten bei Zahlungen zwei Voraussetzungen:
1. Es muss ein Rechtsgrund für die Zahlung bestehen. Der fehlt bei Selbstständigen i.d.R., wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird. Es sei denn, der Vertrag regelt das anders. Auch dann müsste der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für freie Mitarbeiter ist nach § 621 Nr. 3 BGB , wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am fünfzehnten eines Monats für den Schluss des Kalendermonats.
2. Die Vergütung muss verkehrsüblich (branchenüblich) sein. Auch hier gilt wahrscheinlich, dass das nicht üblich ist.
Ich hätte deswegen Bedenken gegen eine Weiterzahlung.