Re: Zweckbetrieb oder w. Geschäftsbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 08.04.2020
Aber warum dürften Standgebühren nicht in den Zweckbetrieb?
# Das hängt zunächst davon, aber wer hier ausstellt oder etwas anbietet. Da es in der Regel gewerbliche Anbieter sind, fehlt der Zweckbezug.
Aber auch wenn der vorhanden ist, fehlt meist die Zwecknotwendigkeit (§ 65 AO).
Um das zu klären, wären nähere Angaben dazu erforderlich, wer hier was ausstellt.