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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zweckbetrieb oder w. Geschäftsbetrieb
von: Ute Schäfer ()
Datum: 03.04.2020

Guten Tag,

wir sind ein gemeinnütziger Verein, der die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung und Volks- und Berufsbildung zum Inhalt hat.

Nun führen wir seit vielen Jahren eine Studien- und Ausbildungsmesse durch. Diese haben wir in der Abrechnung immer als w. Geschätsbetrieb aufgeführt und das nie hinterfragt. Vom Gefühl her ist die Messe aber doch ein Zweckbetrieb, oder?

Wie sehen Sie das?
Danke im Voraus

Re: Zweckbetrieb oder w. Geschäftsbetrieb
von: W. Pfeffer ()
Datum: 03.04.2020

Worin genau bestehen die Einnahmen?
Eintrittsgelder könnten in den Zweckbetrieb fallen, Standgebühren für die Aussteller nicht.

Re: Zweckbetrieb oder w. Geschäftsbetrieb
von: Ute Schäfer ()
Datum: 08.04.2020

Die Einnahmen sind natürlich die Standgebühren , es gibt keine Eintrittsgelder.

Aber warum dürften Standgebühren nicht in den Zweckbetrieb?

Somit müssten also auch alle Ausgaben in den w. Geschäftsbetrieb?

Re: Zweckbetrieb oder w. Geschäftsbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 08.04.2020

Aber warum dürften Standgebühren nicht in den Zweckbetrieb?

# Das hängt zunächst davon, aber wer hier ausstellt oder etwas anbietet. Da es in der Regel gewerbliche Anbieter sind, fehlt der Zweckbezug.
Aber auch wenn der vorhanden ist, fehlt meist die Zwecknotwendigkeit (§ 65 AO).

Um das zu klären, wären nähere Angaben dazu erforderlich, wer hier was ausstellt.

Re: Zweckbetrieb oder w. Geschäftsbetrieb
von: Ute Schäfer ()
Datum: 09.04.2020

Die Aussteller bieten ausschließlich Ausbildungsplätze an. Die Messe wird von Jugendlichen im Rahmen des Unterrichts und Ihren Eltern besucht.
Es ist eine reine Ausbildungsmesse.

Re: Zweckbetrieb oder w. Geschäftsbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 09.04.2020

Es sind dann aber gewerbliche Arbeitgeber.
Die Ausstellergebühren fallen in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Hier gelten aber die allgemeinen Freigrenzen und Freibeträge.

Re: Zweckbetrieb oder w. Geschäftsbetrieb
von: Ute Schäfer ()
Datum: 09.04.2020

Vielen Dank Herr Pfeffer, dass Sie sich so viel Zeit nehmen.

Am Ende aller meiner Fragen steht eigentlich: Da die Einnahmen also wirt. Geschäftsbetrieb sind, sind es ja auch die Kosten. Ich kann also Spendenmittel und Mitgliedsbeiträge nicht für die Ausbildungsmesse verwenden.

Das war aber nun wirklich die letzte Frage - ich wünsche Ihnen eine frohes Osterfest und bleiben Sie gesund.

Re: Zweckbetrieb oder w. Geschäftsbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 10.04.2020

Da die Einnahmen also wirt. Geschäftsbetrieb sind, sind es ja auch die Kosten. Ich kann also Spendenmittel und Mitgliedsbeiträge nicht für die Ausbildungsmesse verwenden.

# Das ist nicht gesagt. Die Einnahmen aus der Standvermietung sind ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eigener Art. Deswegen ist nicht die ganze Messe dem steuerschädlichen Bereich zuzuordnen.
Ihre steuerliche Behandlung wird getrennt von den Einnahmen aus den Ausstellergebühren betrachtet.
Die Kosten werden dann aufgeteilt.