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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Frage zu VST-Abzug
von: Manuel ()
Datum: 20.03.2020

Hallo Herr Pfeffer,

wir sind ein Sportverein, der auch Tanzgruppen hat. Mir ist bewusst, dass ich beim Fussball z.B. bei einem Trikotsatz für die Jugend keine Vorsteuer ziehen kann, da ideeler Bereich.

Wir haben 4 Tanzgruppen, wobei in zwei Gruppen alle unter 18 Jahre alt sind. Diese Gruppen tanzen meist ab November/Dezember, um sich auf ihren Auftritt an unseren zwei Fastnachtsveranstaltungen vorzubereiten.
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Da diese Fastnachtsveranstaltung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist, kann ich dann auch für gekaufte Kostüme die Vorsteuer ziehen, obwohl die Tanzgruppe vom Alter noch Jugend ist?
Würde es sich bei einem Trainingsanzug gleich verhalten?

Danke

Re: Frage zu VST-Abzug
von: pfeffer ()
Datum: 20.03.2020

Es kommt hier nicht auf das Alter an, sondern darauf, ob die Tanzgruppen steuerpflichtige Umsätze erzielen.
Der Grundsatz lautet: Ein Vorsteuerabzug ist dann möglich, wenn die entsprechenden Aufwendungen (Eingangsumsätze) als Kostenelemente in die Generierung steuerpflichtiger Umsätze eingehen.
Das könnten direkte Kosten sein oder auch Gemeinkosten.

Re: Frage zu VST-Abzug
von: Manuel ()
Datum: 20.03.2020

Ok super, also lässt sich die Vorsteuer grundsätzlich ziehen. danke