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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuerpflicht Trainingsstunden
von: JB ()
Datum: 06.03.2020

Guten Tag Herr Pfeffer,
unser Tennisverein bietet für Kinder Tennisunterricht und für Erwachsene Schnupperkurse an. Der Tennisunterricht für die Kinder ist - bei Inanspruchnahme - zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Ist der Unterricht noch ideeller Zweck oder bereits Zweckbetrieb? Die Schnupperkurse richten sich ausschließlich an Nicht-Vereinsmitglieder, um hierdurch Mitglieder zu gewinnen. Ist dies ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Vielen Dank für Ihre prompte Rückmeldung + ein schönes Wochenende. JB

Re: Umsatzsteuerpflicht Trainingsstunden
von: W. Pfeffer ()
Datum: 06.03.2020

Wenn der Unterricht gegen separates Entgelt erfolgt, ist das Zweckbetrieb, weil damit Einnahmen erzielt werden.
Hier wird kein Unterschied zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern gemacht.