Umsatzsteuerpflicht Trainingsstunden
von: JB ()
Datum: 06.03.2020
Guten Tag Herr Pfeffer,
unser Tennisverein bietet für Kinder Tennisunterricht und für Erwachsene Schnupperkurse an. Der Tennisunterricht für die Kinder ist - bei Inanspruchnahme - zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Ist der Unterricht noch ideeller Zweck oder bereits Zweckbetrieb? Die Schnupperkurse richten sich ausschließlich an Nicht-Vereinsmitglieder, um hierdurch Mitglieder zu gewinnen. Ist dies ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Vielen Dank für Ihre prompte Rückmeldung + ein schönes Wochenende. JB