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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kontenrahmen
von: Kurt ()
Datum: 05.03.2020

Hallo,

ich habe für 2020 mal meinen Kontenrahmen auf den SKR 49 geändert in der Hoffnung bei der UST-Steuer und EÜR nicht immer separat in Excel was rechnen zu müssen.
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Nun bin ich ob der vielen Konten etwas geplättet.Wir sind ein kleiner Sportverein, der keine bezahlten Spieler hat. Wir haben Jugend etc. (ideel), 1. Mannschaft (Zweckbetrieb) und auch wirts. Geschäftsbetrieb in Form von Speisen u. Getränkeverkauf. Der Umsatz ist aber weit unter den 35 T€.

So wirklich zufrieden bin ich mit diesem Kontenrahmen nicht. Ohne jetzt ins Detail zu gehen bzw. kennen sie ja die Gegebenheiten bei uns auch nicht im Detail. Aber gibt es Bereiche des Kontenrahmens, die für kleine Vereine grundsätzlich außen vor gelassen werden können? Das würde die Sache schon mal vereinfachen.

Danke

Re: Kontenrahmen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 05.03.2020

Eine schlanke Sache ist der SKR 49 sicher nicht. Für Sportvereine eignet er sich aber noch am besten.
Was bei Ihnen entfällt sind die Bereiche 6 und 7 und wahrscheinlich auch 4 (Vermögensverwaltung).

Re: Kontenrahmen
von: Kurt ()
Datum: 06.03.2020

Danke, also ich habe fast den ganzen Tag nun gebraucht, um den Kontenrahmen in Lexware anzulegen.
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Vorab meine Meinung:
Der Kontenrahmen - selbst das Muster vom Finanzamt - scheint mir zumindest für Sportvereine etwas praxisfern. Trotz der unzähligen Konten im SKR49 musste ich viele Konten noch selbst anlagen.
Im Ehrenamt ist es natürlich auch mühselig, dass man jede Bürokostenrechnung etc. auf die 3 Bereiche im Verein aufteilen muss.

Aber nun gut zwei Fragen hätte ich noch.

Muss ich in den Bereichen (Zweckebetrieb und Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) auch noch ein separates Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonto hinterlegen?
Wir haben unsere Gaststäte an einen Förderverein vermietet, der eine umsatzabhängige Pacht zahlt. Ist diese Pachteinnahme eine Einnahme aus Vermögensverwaltung oder aus wirts. Geschäftsbetrieb?

Danke

Re: Kontenrahmen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 07.03.2020

Trotz der unzähligen Konten im SKR49 musste ich viele Konten noch selbst anlagen.

# Das liegt nicht zuletzt an der großen Spartenbreite. Verglichen damit sind andere Branchenkontenrahmen viel spezifischer.

Muss ich in den Bereichen (Zweckbetrieb und Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) auch noch ein separates Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonto hinterlegen?

# Nicht zwingend. Eine Aufteilung der Umsatzsteuer/Vorsteuer kann auch über die Verprobung der Aufwands- und Ertragskonten erfolgen. Umsatzsteuerrechtlich ist die Aufteilung nicht erforderlich. Nur für die Anlage EÜR wäre sie nötig.


Wir haben unsere Gaststätte an einen Förderverein vermietet, der eine umsatzabhängige Pacht zahlt. Ist diese Pachteinnahme eine Einnahme aus Vermögensverwaltung oder aus wirts. Geschäftsbetrieb?

# Grundsätzlich kann auch eine umsatzabhängige Pacht in die Vermögensverwaltung fallen. Es kommt hier auf die Ausgestaltung des Vertrags an. Insbesondere muss dem Pächter ein angemessener Gewinn bleiben (10 %).

Re: Kontenrahmen
von: Kurt ()
Datum: 09.03.2020

Herzlichen Dank