Entgelt für nicht erbrachte Pflichtstunden
von: EVRA ()
Datum: 25.02.2020
Guten Tag Herr Pfeffer,
meine Frage betrifft einen Kleingartenverein: Per Beschluss sind alle Mitglieder verpflichtet, acht Stunden pro Jahr ehrenamtlich für den Verein tätig zu sein. Für nicht erbrachte Pflichtstunden berechnet der Verein im Rahmen der Jahres-Pachtrechnung 15,- €/h. In welchem steuerlichen Bereich muss ich diese Einnahmen erfassen?
Besten Dank im Voraus!