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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Entgelt für nicht erbrachte Pflichtstunden
von: EVRA ()
Datum: 25.02.2020

Guten Tag Herr Pfeffer,
meine Frage betrifft einen Kleingartenverein: Per Beschluss sind alle Mitglieder verpflichtet, acht Stunden pro Jahr ehrenamtlich für den Verein tätig zu sein. Für nicht erbrachte Pflichtstunden berechnet der Verein im Rahmen der Jahres-Pachtrechnung 15,- €/h. In welchem steuerlichen Bereich muss ich diese Einnahmen erfassen?
Besten Dank im Voraus!

Re: Entgelt für nicht erbrachte Pflichtstunden
von: W. Pfeffer ()
Datum: 25.02.2020

Die ersatzweise Zahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Geldbeitrag. Wie andere Mitgliedsbeiträge fällt das in den ideellen Bereich.

Re: Entgelt für nicht erbrachte Pflichtstunden
von: EVRA ()
Datum: 25.02.2020

Danke für die promte Antwort.
Mir ist noch eine Frage eingefallen, bei der ich auch immer unsicher bin: Werden die an die Gartenfreunde weiterberechneten Strom- und Wasserkosten ebenfalls im idellen Bereich verbucht? Oder soll ich das eher wie einen durchlaufenden Posten behandeln? Oder noch anders?

Vielen Dank noch mal für Ihre kompetente Hilfe.

Re: Entgelt für nicht erbrachte Pflichtstunden
von: W. Pfeffer ()
Datum: 25.02.2020

Das fällt regelmäßig in den Zweckbetrieb.