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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende Erste Hilfe Set
von: Kassier RSVTR ()
Datum: 24.02.2020

Hallo.
Wir haben von einer Apotheke ein Erste-Hilfe-Set mit einer Rechnung im Wert von 39,00 erhalten. Die Apotheke hat aber auf die Bezahlung verzichtet. Ist das nun als Einnahme oder Ausgabe zu buchen, in welchem Bereich oder ggf. als nicht bare Einnahme/Ausgabe? Wenn mir jemand weiterhelfen kann: sehr gern :-)

Re: Spende Erste Hilfe Set
von: W. Pfeffer ()
Datum: 25.02.2020

Da ein Rechnung vorliegt, wir die Rechnung als Ausgabe und der Verzicht auf die Bezahlung (Spende) als Einnahme gebucht.

Re: Spende Erste Hilfe Set
von: Kassier RSVTR ()
Datum: 25.02.2020

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wäre es ggf. eine Sonstige Ausgabe?

Und wie verhält es sich dann mit folgendem Fall:
Einer unserer jungen Sportler hat ein Vereinstrikot erhalten, dessen Kosten von anderen Mitgliedern übernommen wurde (2 haben jeweils die Hälfte der Kosten bezahlt). Dafür wurde an eines der übernehmenden Mitglieder eine Spendenquittung zur Förderung des Sports ausgestellt.
Ich habe den Verkauf natürlich als Einnahme bei Warenverkauf (Trikot) gebucht. Aber wie verhält es sich dann mit der Spendenquittung? Normalerweise müsste ich dann ja eine Einnahme bei den Spenden buchen. Hätte dann aber keine Einnahme mehr bei der Vereinskleidung .... das passt irgendwie nicht. Vielleicht haben Sie noch eine Lösung.



Edited 1 time(s). Last edit at 25.02.2020 by Kassier RSVTR.

Re: Spende Erste Hilfe Set
von: W. Pfeffer ()
Datum: 25.02.2020

Wenn Sie die Einnahme als Umsatzerlös aus Warenverkauf buchen, kann gleichzeitig keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Entweder hat der Verein eine Spende erhalten und das Trikot unentgeltlich abgegeben (was problematisch wäre) oder er hat das Trikot verkauft und ein Entgelt erhalten. Letzteres wäre dann die korrekte buchhalterische Behandlung.