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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Abrechnung von Sportfest
von: Caro ()
Datum: 23.02.2020

Lieber Herr Pfeffer,

wir sind ein sehr kleiner gemeinnütziger Sportverein ("Zweck des Vereins ist die Pflege, Förderung und Ausübung des Breitensports").
Jährlich gestalten wir ein Sommerfest, bei dem (Sport-)Spiele, Essen und Getränke unentgeltlich vom Verein gestellt werden. Ein Großteil der Kosten wird durch eine Förderung des LSB gedeckt.

Frage: Wie kann ich die Kosten einbuchen bzw. ausbuchen? Im Ideellen Bereicht unter der Mitgliederpflege? Oder im wirtschaftlichen Zweckbetrieb (Zweckbetrieb sportliche Veranstaltungen)? Wobei wir sonst keine Ein- oder Ausgaben im wirtschaftlichen Berich haben.

Macht es dabei auch einen Unterschied, ob ausschließlich Mitglieder teilnehmen, oder auch Nicht-Mitglieder?

Liebe Grüße und vielen Dank im Vorhinein!
Carolin Selig

Re: Abrechnung von Sportfest
von: W. Pfeffer ()
Datum: 23.02.2020

Frage: Wie kann ich die Kosten einbuchen bzw. ausbuchen? Im Ideellen Bereicht unter der Mitgliederpflege?
# Ja, wenn nur Mitglieder kostenlos bewirtet werden.

Oder im wirtschaftlichen Zweckbetrieb (Zweckbetrieb sportliche Veranstaltungen)? Wobei wir sonst keine Ein- oder Ausgaben im wirtschaftlichen Bereich haben.
# Zweckbetrieb ist der Verkauf von Speisen und Getränken auf keinen Fall. Wenn Einnahmen mit der Verkauf erzielt werden, ist das steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

Macht es dabei auch einen Unterschied, ob ausschließlich Mitglieder teilnehmen, oder auch Nicht-Mitglieder
# Ja, bei Nichtmitgliedern ist es eben keine Mitgliederpflege.
Das können Repräsentationskosten sein - oder schlimmstenfalls eine Mittelfehlverwendung.

Re: Abrechnung von Sportfest
von: Caro ()
Datum: 25.02.2020

Vielen Dank für die schnelle Antwort!