Re: Abrechnung von Sportfest
von: W. Pfeffer ()
Datum: 23.02.2020
Frage: Wie kann ich die Kosten einbuchen bzw. ausbuchen? Im Ideellen Bereicht unter der Mitgliederpflege?
# Ja, wenn nur Mitglieder kostenlos bewirtet werden.
Oder im wirtschaftlichen Zweckbetrieb (Zweckbetrieb sportliche Veranstaltungen)? Wobei wir sonst keine Ein- oder Ausgaben im wirtschaftlichen Bereich haben.
# Zweckbetrieb ist der Verkauf von Speisen und Getränken auf keinen Fall. Wenn Einnahmen mit der Verkauf erzielt werden, ist das steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
Macht es dabei auch einen Unterschied, ob ausschließlich Mitglieder teilnehmen, oder auch Nicht-Mitglieder
# Ja, bei Nichtmitgliedern ist es eben keine Mitgliederpflege.
Das können Repräsentationskosten sein - oder schlimmstenfalls eine Mittelfehlverwendung.