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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mitgliederversammlung patzen lassen?
von: kesha ()
Datum: 13.01.2020

Hallo, bei uns im gemeinnützigen Verein e.V. wurde bewusst versäumt (trotz anders lautender Satzung) jedes Jahr eine Mitgliederversammlung mit Kassenprüfung usw. zu machen (Satzungsverstoß). Letzte MGV ist 25 Monate her. Sollten die Kassenprüfer die Kasse insgesamt geprüft haben (also alle 24 Monate in eins und nicht nach den beiden Jahren getrennt)...könnte man da die MGV platzen lassen? (Gesetzesgrundlage? Wie geht man vor?

Gruß Kesha

Re: Mitgliederversammlung patzen lassen?
von: pfeffer ()
Datum: 14.01.2020

Zunächst verstehe ich nicht, was hier mit MV platzen lassen gemeint ist. Das Problem scheint ja zu sein, dass sie nicht stattfindet.
Es hat ja auch keiner Vorteile eine MV zu verhindern. Außer wenn man Beschlussfassungen blockieren will.