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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Anteilige Kosten Kfz zum 31.12. korrigieren?
von: PKV ev ()
Datum: 06.01.2020

Hallo,

vll erinnert sich der ein oder andere daran, dass unser Verein 2019 ein Kfz gekauft hat. Jetzt fallen zum Jahresende hin wieder Fragen dazu an:

1. Haben wir die laufenden Kosten anteilig aufgeteilt, d.h. wir haben angenommen, dass das Fahrzeug zu X % für den Vereinszweck genutzt wird und zu X % privat gefahren wird etc.
Nun haben wir anhand der gefahrenen Kilometer und dem Fahrtenbuch konkrete zahlen, die natürlich nicht exakt mit unseren Schätzwerten übereinstimmen. Logisch müssen wir nun Korrekturbuchungen vornehmen. Die Frage ist nur WIE?! Legen wir dazu ein Korrekturkonto an? Wenn ja finden wir kein passenden im Kontenrahmen (SKR49)


2. Die Anschaffungskosten wurden ins Anlagevermögen gebucht. Zum 31.12. soll dass Auto linear über 6 Jahre abgeschrieben werden (doppelte Buchhaltung). Hier finden wir ebenfalls nicht das passende Konto dafür.

3. War nun schon eine größere Reparatur notwendig, welche erst einmal aus privater Hand gezahlt wurde. Sobald der Verein im kommenden Monat wieder Einnahmen hat wird dieser Betrag natürlich vom Verein übernommen. Nun würde das aber bei der doppelten Bilanz ja aber zu einer zeitlichen Verschiebung führen. Um genau zu sein bräuchten wir so etwas wir ein Konto für "kostenloses Darlehen für Kfz-Reparaturen" damit die GuV Rechnung zum 31.12. passt. Gibt es sowas?


Vielen Dank schon einmal und noch ein frohes neues Jahr :)

Re: Anteilige Kosten Kfz zum 31.12. korrigieren?
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2020

1. Haben wir die laufenden Kosten anteilig aufgeteilt, d.h. wir haben angenommen, dass das Fahrzeug zu X % für den Vereinszweck genutzt wird und zu X % privat gefahren wird etc.
Nun haben wir anhand der gefahrenen Kilometer und dem Fahrtenbuch konkrete zahlen, die natürlich nicht exakt mit unseren Schätzwerten übereinstimmen. Logisch müssen wir nun Korrekturbuchungen vornehmen. Die Frage ist nur WIE?! Legen wir dazu ein Korrekturkonto an? Wenn ja finden wir kein passenden im Kontenrahmen (SKR49)
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# Wenn kein Vorsteuerabzug erfolgt, kann einfach über ein Transferkonto umgebucht werden. Eine direkte Buchung von Aufwand- zu Aufwandskonto geht ja nicht.

2. Die Anschaffungskosten wurden ins Anlagevermögen gebucht. Zum 31.12. soll dass Auto linear über 6 Jahre abgeschrieben werden (doppelte Buchhaltung). Hier finden wir ebenfalls nicht das passende Konto dafür.
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# Die Konten für Abschreibungen sind 2500 ff bzw. 8240ff. Die private Nutzung wäre ja als steuerpflichtige Fahrzeugüberlassung darzustellen.

3. War nun schon eine größere Reparatur notwendig, welche erst einmal aus privater Hand gezahlt wurde. Sobald der Verein im kommenden Monat wieder Einnahmen hat wird dieser Betrag natürlich vom Verein übernommen. Nun würde das aber bei der doppelten Bilanz ja aber zu einer zeitlichen Verschiebung führen. Um genau zu sein bräuchten wir so etwas wir ein Konto für "kostenloses Darlehen für Kfz-Reparaturen" damit die GuV Rechnung zum 31.12. passt. Gibt es sowas?
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# Die Zahlung von privat wäre als Darlehen darzustellen (1630). Es kann der Reparaturaufwand direkt gegen das Darlehenskonto gebucht werden.

Re: Anteilige Kosten Kfz zum 31.12. korrigieren?
von: PKV ev ()
Datum: 07.01.2020

pfeffer schrieb:

>
> 2. Die Anschaffungskosten wurden ins
> Anlagevermögen gebucht. Zum 31.12. soll dass Auto
> linear über 6 Jahre abgeschrieben werden (doppelte
> Buchhaltung). Hier finden wir ebenfalls nicht das
> passende Konto dafür.
> --------------------------------------------------
> -----------
> # Die Konten für Abschreibungen sind 2500 ff bzw.
> 8240ff. Die private Nutzung wäre ja als
> steuerpflichtige Fahrzeugüberlassung
> darzustellen.
>


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Wir schreiben jeden Monat eine Rechnung (0,20 €/km und 2 €/std) und buchen diese Einnahmen im Wirtschaftsbetrieb. Wir sind gemeinnützig und liegen mit dieser Vermietung unterhalb der Grenze zur Steuerpflicht.
Die Kosten werden wie gesagt anteilig auf alle Vereinsbereiche anteilig den gefahrenen Kilometern verteilt.

Für die Abschreibung spielt dass aber keine Rolle, oder?

Re: Anteilige Kosten Kfz zum 31.12. korrigieren?
von: pfeffer ()
Datum: 07.01.2020

Für die Abschreibung spielt dass aber keine Rolle, oder?

# Doch. Auch die Abschreibung ist als Aufwand auf die Nutzungsbereiche aufzuteilen.

Re: Anteilige Kosten Kfz zum 31.12. korrigieren?
von: PKV ev ()
Datum: 09.01.2020

pfeffer schrieb:
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> Für die Abschreibung spielt dass aber keine Rolle,
> oder?
>
> # Doch. Auch die Abschreibung ist als Aufwand auf
> die Nutzungsbereiche aufzuteilen.




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achja, selbstverständlich! Vielen vielen lieben Dank! Ich denke wir sind nun mit allen Jahresabschlussbuchungen durch und die GuV und die Bilanz sehen schlüssig aus.